28.10.2008 | Recht + Geld
Urteil der Woche: Arbeitnehmer muss Unfallschaden nicht ersetzen
Ein Arbeitnehmer, der einen Unfall mit einem Dienstwagen verursacht, muss nicht unbedingt Schadensersatz an das betroffene Unternehmen zahlen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit in zweiter Instanz die Klage eines Dienstleistungsunternehmens gegen einen Außendienst-Angestellten zurück.
Der Arbeitnehmer hatte sich an einer Kreuzung von einem hupenden Fahrzeug irritieren lassen und war trotz Rotlichts losgefahren. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Wagen und rund 5000 Euro Sachschaden, den die Firma von dem Mitarbeiter einklagen wollte. Die Richter stellten sich in ihrer Entscheidung auf den Standpunkt, dass das Verhalten des Autofahrers lediglich eine „einfache Fahrlässigkeit“ darstelle.
Schadensersatzpflichtig machten sich Arbeitnehmer allerdings bei einem „grob fahrlässigen Verhalten“. Eine „Fehlwahrnehmung“, die ein anderer Autofahrer verursache, aber habe „fast jeder zweite Autofahrer schon einmal erlebt“, ohne dass er sich dabei grob fahrlässig verhalten hätte, heißt es in der Entscheidung. (dpa)
Landesarbeitsgericht Hessen
Aktenzeichen: 12 Sa 1288/07
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