Urteil: Dauer-Kranke bekommt weniger Weihnachtsgeld

31.05.2010 15:25 Uhr
Krankheit
Richter: Im Krankheitsfall können Sonderzahlungen gekürzt werden
© Foto: ddp

Arbeitgeber darf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld kürzen, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krank war

Mainz. Wer lange krank ist, muss eine Kürzung seines Weihnachtsgeldes in Kauf nehmen. Ein Arbeitgeber dürfe seinen Beschäftigten solche Sonderzahlungen bei längerer Krankheit kürzen, entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. Nach Überzeugung der Mainzer Richter kann dies sogar dazu führen, dass der Anspruch auf die Gratifikation völlig entfällt (Az.: 6 Sa 723/09).

Das Gericht wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Die Frau hatte sich dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren für 2008 kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen hatte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen. Das LAG gab ihm nun Recht.

Nach Auffassung der Richter durfte der Arbeitgeber die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen, wie lange die Frau tatsächlich gearbeitet hat. Da die Klägerin ein halbes Jahr gefehlt habe, sei rechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass der Anspruch "aufgebraucht" sei. (dpa)

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