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Urteil: „Ausnüchterungsfrist“ für Autofahrer nach Cannabis-Genuss

29.08.2014 10:27 Uhr
Urteil: „Ausnüchterungsfrist“ für Autofahrer nach Cannabis-Genuss
Grenzwert von 1,0 ng/ml entscheidend
© Foto: Fotolia/Richard Villalon

Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, wann Fahrer ein Auto nach dem Genuss von Cannabis wieder steuern dürfen.

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Ein Autofahrer darf sich nach dem Konsum von Cannabis erst dann hinters Steuer setzen, wenn ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum unterschritten wird. So das Oberlandesgericht Bremen. Der Autofahrer muss in einem Fall von Cannabiskonsum auch damit rechnen, notfalls mehrere Tage abwarten zu müssen, bis der Grenzwert nicht mehr erreicht wird. Dabei ist nicht maßgeblich, inwieweit er womöglich noch Auswirkungen verspürt. Erreicht er den Grenzwert noch, ist auf jeden Fall von einer fahrlässigen Drogenfahrt auszugehen. Der Fahrer muss sich bewusst damit auseinandersetzen, inwieweit er den Grenzwert wohl noch erreichen könnte. Tut er dies nicht, handelt er sorgfaltswidrig und ist wegen einer Drogenfahrt zu verurteilen. Oberlandesgericht Bremen Urteil vom 18.06.2014 Aktenzeichen 1 SsBs 51/13. (ak)

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