Minden. Ist eine Autobahnstrecke kurvenreich und bergig, viel befahren und zudem abschüssig, rechtfertigt dies auch auf einer dreispurigen Fahrbahn ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern. So urteilte das Verwaltungsgericht Minden. Ein Autofahrer wollte das Tempolimit auf der A 2 in Höhe des bundeweit bekannten Blitzers auf dem Bielefelder Berg kippen und damit indirekt auch gegen diese Radarfalle in Fahrtrichtung Hannover vorgehen. Der Blitzer am Bielefelder Berg erwischt pro Tag mehr als 300 Fahrer und spült so Millionen in die Stadtkassen. Mit seiner Klage hatte der Mann aber keinen Erfolg.
Der Autofahrer sah sich in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt, besondere Gefahrenquellen befänden sich nicht auf der Strecke. Das Tempolimit widerspreche dem Gesetz, argumentierten der Kläger gegenüber der Bezirksregierung Detmold. Das Gericht allerdings sah die Strecke als zu bergig und kurvig an, außerdem herrsche dort sehr reger Verkehr, so dass die Beschränkung zu Recht von der zuständigen Verkehrsbehörde festgelegt worden sei. Zur Überwachung durfte auch die Blitzanlage weiter scharf geschaltet bleiben. (ctw/ag)
Urteil vom 10.11.2016
Aktenzeichen 2 K 867/15