26.05.2010 |

Übersicht über Biodieselfreigaben für Nutzfahrzeuge

Berlin. Eine neue Übersicht gibt Auskunft über die aktuellen Vorgaben der Nutzfahrzeughersteller für die Verwendung von Biodiesel.  In der Broschüre, die von drei Verbänden herausgebracht wird, sind die Einsatzbedingungen für reinen Biodiesel (B 100) beziehungsweise dem zu 30 Prozent beigemischten Biodiesel (B 30) zusammengefasst.

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM), die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) haben dafür die NFZ-Hersteller befragt und neben den Freigaben auch Tipps im Umgang mit dem alternativen Kraftstoff zusammengefasst. So raten die Experten beispielweise, darauf zu achten, dass der eingekaufte Biodiesel ab Werk mit Oxidationsstabilisatoren ausgestattet ist und zu jeder Lieferung ein aktuelles Werkszertifikat vorliegt. Die Übersicht ist unter der Internetadresse www.biokraftstoffverband.de/fahrzeugfreigaben erhältlich.

Der Absatz von reinem Biodiesel war in den letzten Monaten stark zurückgegangen. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sank der Inlandsverbrauch von reinem Biodiesel (B100) im vergangenen Jahr um 77,8 Prozent von über eine Millionen Tonnen auf rund 240.000 Tonnen.  (rs)

 
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