Erfurt. In dem 105-seitigen Koalitionsvertrag, den die rot-rot-grünen Koalitionäre der neuen thüringischen Landesregierung vergangene Woche vorgestellt haben, geht es auch um den Lang-LKW. In dem Kapitel „Güter- und Schienenverkehr“ erteilt die neue Landesregierung dem Feldversuch eine klare Absage: „Versuche mit Lang-LKW werden nicht weiter verfolgt. Für den Lang-LKW-Versuch der Bundesregierung werden keine weiteren Streckenmeldungen erteilt.“ Thüringen gehört zu den Bundesländern, die sich am Feldversuch der Bundesregierung, der noch bis Ende 2016 laufen soll, beteiligen.
Neben Thüringen nehmen außerdem die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein vollständig teil. In diesen Ländern darf der verlängerte Sattelauflieger mit 17,80 Meter gemäß Paragraf 2 Abs. 2 der Ausnahme-Verordnung das gesamte Straßennetz befahren. Bremen hat seit der zweiten Änderungs-Verordnung sein Autobahnnetz freigegeben. Mecklenburg-Vorpommern hat einzelne Relationen zum Befahren mit Lang-LKW freigegeben. Daneben existieren noch einzelne Lückenschlüsse über das Bundesautobahnnetz in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Mit der Formulierung im thüringischen Koalitionsvertrag dürfte allerdings nicht gemeint sein, den Feldversuch einfach abzubrechen. Das wäre ohne weiteres auch nicht möglich, weil die Ausnahmeverordnung der Bundesregierung trotzdem Bestand hätte.
Ausnahmeverordnung bleibt gültig
In einem Frage-Antwort-Katalog des Bundesverkehrsministeriums wurde der Fall bereits vorweggenommen. Auf die Frage, was passiert, wenn in einem Bundesland eine neue Regierung gewählt würde, die den Feldversuch verbietet, lautet die Antwort der Bundesregierung: „Die Ausnahmeverordnung bleibt dennoch gültig.“
Die Koalition aus SPD, Grünen und Linken will auf den Schienenverkehr setzen: „Um die Belastungen, die der LKW-Verkehr für Menschen, Straßen und Umwelt mit sich bringt, zu reduzieren, setzen wir uns für den Ausbau des Schienengüterverkehrs ein.“ Hierzu sollen nach den Vorstellungen der neuen Regierung insbesondere EU- und Bundesmittel verwendet und „im Dialog mit den Logistikunternehmen Strategien entwickelt werden.“ Für stillgelegte Eisenbahnstrecken sollen Trassensicherungsverträge geschlossen werden um eine spätere Reaktivierung zu ermöglichen. (diwi)
Wolfgang Trantow