17.03.2008 | Transport + Logistik

Thomas Betz nach 2,5 Jahren Untersuchungshaft frei

Der Reutlinger Spediteur Thomas Betz ist wegen Bestechung, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Ausländergesetz und Sozialversicherungs- betrugs in Millionenhöhe von der zehnten großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss der 49-Jährige eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro bezahlen. Mit dem Urteil folgte das Landgericht Stuttgart am Montag einer Verständigung, die Betz und Staatsanwaltschaft im Februar getroffen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.

Betz, der zwei Jahre und sechs Monate in Untersuchungshaft saß, durfte den Gerichtssaal zunächst als freier Mann verlassen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schwarz. Ob die übrigen zweieinhalb Jahre der Haftstrafe gegen Betz zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, werde in einem gesonderten Verfahren geklärt.

„Wir können uns nun wieder voll auf unser Geschäft konzentrieren und sind erleichtert, dass die jahrelangen Unwägbarkeiten ein Ende haben“, sagte Andreas Bunz, Sprecher der Geschäftsführung des Unternehmens, gegenüber der VerkehrsRundschau. Allerdings bezweifle er, dass mit dem Urteil generelle Rechtssicherheit geschaffen worden sei.

Staatsanwaltschaft und Betz hatten im Februar eine Verständigung gefunden. Teil dieser Einigung war ein Geständnis des Spediteurs, das er vor Gericht ablegte. Eine weitere Bedingung war, dass offene Forderungen der Sozialversicherungsbehörden, des Finanzamtes Reutlingen und des Zolls in Millionenhöhe beglichen wurden.

Betz hat dem Urteil zufolge in den Jahren von 1999 bis 2002 osteuropäische Lastwagenfahrer illegal auf Strecken innerhalb der EU eingesetzt. Dabei habe er die bulgarischen Fahrer nicht zur Sozialversicherung angemeldet und 9,6 Millionen Euro Beiträge hinterzogen, sagte Schwarz. Damit die Fahrer überhaupt für ihn arbeiten konnten, habe der Spediteur sich mit Unterstützung seines Prokuristen beim Ausländeramt mehr als 1000 Visa erschlichen. Mit Bestechung in Millionenhöhe habe Betz sich zudem rund 2700 Genehmigungen verschafft, die ihm den grenzüberschreitenden Gütertransport ermöglichten. Insgesamt soll durch Betz' Handeln ein Schaden von 50 Millionen Euro entstanden sein.

Die Willi Betz Unternehmensgruppe muss insgesamt fast 15 Millionen Euro Strafe zahlen, darunter Geldbußen und einen Ausgleich für die Gewinne, die die Spedition mit Hilfe der Straftaten erwirtschaftet hat. Das Unternehmen gehört zu den größten Transportunternehmen in Europa und beschäftigt eigenen Angaben zufolge rund 8000 Mitarbeiter in 20 Ländern. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von einem und zwei Jahren sowie zu Geldbußen von 15.000 Euro und 25.000 Euro verurteilt.

Thomas Betz - Urteilsverkündung

 
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