14.07.2008 | Transport + Logistik

Thomas Betz bleibt auf freiem Fuß

Reutlingen. Vier Monate nach dem Ende des Verfahrens gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz hat das Landgericht Stuttgart das Aussetzen der Reststrafe auf Bewährung stattgegeben gegeben. Als Zeichen des Neuanfangs habe Betz beschlossen, sich aus der operativen Verantwortung vollständig zurückzuziehen, gab das Unternehmen heute bekannt. Der 49-Jährige werde die Willi-Betz-Unternehmensgruppe jedoch weiterhin als Gesellschafter begleiten. „In der Zeit meiner Abwesenheit haben sich die vor mehreren Jahren eingeführte Verstärkung der Geschäftsleitung und die neu eingeführten Strukturen bewährt. Die Geschäftsleitung hat das Unternehmen erfolgreich gesteuert und wird dies auch in Zukunft in unveränderter Form tun“, sagte Thomas Betz.

In dem Urteilsspruch vom März 2008, der nach 112 Verhandlungstagen auf eine Einigung zwischen den beteiligten Parteien folgte, wurde der Haftbefehl gegen Thomas Betz aufgehoben. Betz wurde wegen Bestechung, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Ausländergesetz und Sozialversicherungsbetrugs in Millionenhöhe zu fünf Jahren Haft verurteilt. Außerdem musste er eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro bezahlen. Ob die ihm auferlegte Freiheitsstrafe von fünf Jahren nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wird, musste in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. „Das Kapitel ist nun endgültig abgeschlossen und wir blicken voller Zuversicht nach vorn“, sagte Andreas Bunz, Sprecher der Betz-Geschäftsleitung. (sb)

 
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(Foto: Willi Betz)

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