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Termine für BAG-Förderung 2017 stehen fest

30.11.2016 16:17 Uhr
Termine für BAG-Förderung 2017 stehen fest
Das Bundesverkehrsministerium hat die Termine für den Antragsbeginn bei der BAG-Förderung bekanntgegeben
© Foto: Fotolia/Daniel Ernst

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband hat mitgeteilt, ab wann Unternehmen im Güter- und Werkverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr neue Anträge stellen können.

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Köln/Bonn. Für die Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) stehen die Termine für das kommende Jahr fest. Das übergeordnete Bundesverkehrsministerium hat auf Nachfrage des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) am Dienstag mitgeteilt, dass eine inhaltliche Änderung der geltenden Förderrichtlinien für die Periode 2017 zeitlich nicht mehr möglich ist. Es gelten deshalb laut dem DSLV folgende Rahmenbedingungen.
 
Beim Ausbildungs-Programm gilt weiterhin, dass am Tag der Antragstellung ein zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenes schweres Nutzfahrzeug auf den Antragsteller als Eigentümer oder Halter zugelassen sein muss. Beim Stichtag für die Angabe der Zahl der Fahrzeuge in den Programmen De-Minimis und Weiterbildung haben Antragsteller die Wahl zwischen dem 15. September 2016 und dem 1. Dezember 2016. Weiterhin sind die Fahrzeugnachweise mit dem Erstantrag vorzulegen.
 
Alle drei Förderverfahren beginnen nach DLSV-Angaben in 2017 an einem Montag, weil der laut Förderrichtlinie jeweils vorgesehene Fristbeginn auf einen Samstag fällt und somit die Regelung gilt, wonach an dessen Stelle der nächste Werktag eintritt. Das De-Minimis-Programm beginnt am 9. Januar 2017, das Ausbildungs-Programm am 16. Januar 2017 und das Weiterbildungs-Programm ebenfalls am 16. Januar 2017. (ag)

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