03.03.2009 |

Streit um Arbeitszeit für selbstständige LKW-Fahrer

Kontrolle EU

Brüssel. Selbstständige Berufskraftfahrer sollen wie ihre angestellten Kollegen die EU-Arbeitszeitregeln befolgen. Dafür entschied sich der federführende Ausschuss des Europäischen Parlaments (EP) für Beschäftigung und Soziales in Brüssel. Er verwarf damit in erster Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG für LKW- und Busfahrer die Empfehlung des EP-Verkehrsausschusses, der sich am 17. Februar in Übereinstimmung mit dem Vorschlag der EU-Kommission gegen die Einbeziehung der Selbstständigen ausgesprochen hatte.

Diese Haltung, so der Beschäftigungsausschuss, widerspreche der Forderung des Parlaments nach einer „vollen Einbeziehung der selbstständigen Fahrer in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie nach einer Übergangsperiode bis zum 23. März 2009, wie es in der Richtlinie 2002/15/EG festgelegt wurde“.

Der weitere Ausschluss der Fahrer mit Dienstleistungen auf eigene Rechnung stehe im Widerspruch zu einer Resolution des Parlamentes vom Oktober 2008, konstatierte die EU-Abgeordnete Marie Panayotopoulos Cassiotou in ihrem vom Ausschuss angenommenen Dossierbericht. Darin appelliert die griechische Christdemokratin an alle Unionsländer, die Richtlinie „im Interesse der Verkehrssicherheit und der Gesundheit der Fahrer“ nach ihrer Verabschiedung „schnellstmöglich“ umzusetzen.

Einig sind sich alle Seiten, dass auch weiterhin eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden gilt. Ist dies für eine Bezugsperiode von vier Monaten gesichert, darf die wöchentliche Arbeitszeit bis zu sechzig Stunden betragen. Auch die Nachtarbeit soll auf zehn Stunden begrenzt bleiben. Die Abstimmung des EP-Plenums über die Novelle ist für die Straßburger Tagungswoche im Mai vorgesehen. Danach hat der EU-Ministerrat das Wort. (dw)

 
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