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Streik der französischen Transportgewerkschaften bis Mitte März ausgesetzt

02.03.2015 17:02 Uhr
Streik der französischen Transportgewerkschaften bis Mitte März ausgesetzt
Die Beschäftigten im französischen Transportgewerbe fordern fünf Prozent mehr Lohn
© Foto: Picture Alliance/CITYPRESS24

Bis zum 15. März bekommen die Arbeitgeber Zeit, einen neuen Lohntarifabschluss zu unterzeichnen. Danach werden die Proteste fortgesetzt.

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Paris. Die französischen Transportgewerkschaften haben ihre Streikaktionen für fünf Prozent mehr Lohn für alle Beschäftigten bis zum 15. März unterbrochen. Sollten die Arbeitgeber bis dahin keinen neuen Lohntarifabschluss unterzeichnet haben, wollen sie die Protestaktionen unbefristet wieder aufnehmen. Sie verweisen darauf, dass die Transporteure durch den jüngsten Parlamentsbeschluss zur Kabotageregelung mehr Spielraum erhalten hätten. Diese unterwirft alle in Frankreich zirkulierenden Fahrzeuge mit Kabotagelast denselben Sozialregeln, die in Frankreich für Strassengütertransporteure gelten. Hierzu gehört insbesondere die Bezahlung der Fahrer nach dem staatlich festgelegten Mindestlohn Smic.

Der in der Lohnauseinandersetzung gemeinsam agierende Gewerkschaftsverbund unter Einschluss des zunächst abseits gebliebenen führenden Verbandes CFDT Transports erwartet vom zuständigen Fachminister bzw. dessen Staatssekretär, dass er die Arbeitgeberverbände zu der besagten Unterschrift unter einen neuen Tarifvertrag „zwingt“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Man sehe sich zu einer „Politik der verbrannten Erde“ gezwungen, „der einzigen möglichen Antwort auf die der Arbeitgeber“, die ihrerseits „unverantwortlich“ sei, erklärte Thierry Douine, Vorsitzender der Gewerkschaft CFTC Transports.

Am 17. Februar hatten die Arbeitnehmervertretungen angekündigt, mit welchen Druckmitteln zusätzlich zu Streikaktionen sie ihr Verlangen nach einer fünfprozentigen Lohnerhöhung durchsetzen wollen. Kernpunkt ist die Weigerung zur Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern bezüglich sämtlicher Gewerbevereinbarungen, die von beiden Seiten gemeinsam erarbeitet werden müssen. (jb)

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