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Start des BAG-Förderprogramms "Ausbildung" verzögert sich

13.01.2015 14:56 Uhr
Start des BAG-Förderprogramms "Ausbildung" verzögert sich
Seit dieser Förderperiode laufen die BAG-Programme Ausbildung und Weiterbildung getrennt voneinander.
© Foto: Fotolia/Christian Jung

Der Beginn des Antragsverfahrens verschiebt sich um voraussichtlich einen Monat, weil die entsprechende Förderrichtlinie nicht rechtzeitig fertig wird.

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Köln. Das Antragsverfahren für die Ausbildungsförderung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) startet später als geplant. Der Beginn verschiebt sich voraussichtlich um einen Monat. Ursprünglich war vorgesehen, dass Transporteure, Spediteure und Verlader für die Förderperiode 2015 ab dem Januar elektronisch ihre Anträge auf staatliche Zuschüsse für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer stellen können. Wie der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) am Montag auf Anfrage der VerkehrsRundschau durchblicken ließ, können Unternehmen die Gelder für solche Maßnahmen aber wohl erst ab 2. Februar 2015 beantragen.

Das liegt daran, dass bisher eine entsprechende Förderrichtlinie fehlt, die die rechtliche Basis für das Programm „Ausbildung“ bildet. Diese befindet sich nach Verbandsauskunft noch in der Abstimmung beim Bundesverkehrsministerium. Eigenständige Regeln für Zuwendungen zur Fahrerausbildung sind neuerdings notwendig, weil sich im Oktober herausgestellt hat, dass das bisherige BAG-Programm „Aus- und Weiterbildung“ nicht mit den Fördervorschriften der Europäischen Union vereinbar ist. Beanstandet wurde, dass Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren Lkw durchführen, Gelder für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Sowohl die deutsche Politik als auch die hiesige Wirtschaft warten seither auf eine Entscheidung aus Brüssel, welche Weiterbildungsmaßnahmen künftig förderfähig sind und welche nicht. Damit im Rahmen der Mautharmonisierung zumindest ein Teil der staatlichen Zuschüsse wie geplant beim BAG abgerufen werden kann, sollte zunächst eine Förderrichtlinie für das Programm „Ausbildung“ erscheinen und getrennt davon später eine Förderrichtlinie für das Programm „Weiterbildung“ erarbeitet werden. (ag)

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