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Staatlicher Zuschuss für berufliche Weiterbildung

30.05.2014 13:00 Uhr
Staatlicher Zuschuss für berufliche Weiterbildung
Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung mit bis zu 1000 Euro
© Foto: Fotolia/Fovito

LKW-Fahrer, Lagermitarbeiter und auch kaufmännische Angestellte können vom Staat wieder einen finanziellen Zuschuss für Weiterbildungen erhalten. Darauf weist der DSLV hin.

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Bonn. Die Bildungsprämie des Bildungsministeriums geht in die dritte Runde. Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten, können vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 wieder Prämiengutscheine für Weiterbildung beantragen, darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem aktuellen Rundschreiben hin.

Demnach wird das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erneut verlängert. Das BMBF fördert mit dem Programm Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Diese reichen vom Lehrgang für ein neues PC-Programm über Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen.

Jahresgehalt bis 40.000 Euro

Gefördert werden Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren für Weiterbildung und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1000 Euro nicht überschreiten darf. Zu den förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen zählt zum Beispiel der Erwerb des Flurfördermittelscheins („Gabelstaplerschein“) nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Obligatorische regelmäßige Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) werden nicht gefördert.

Prämie unabhängig vom Jahreseinkommen

Ein weiteres Element des Bundesprogramms ist das Weiterbildungssparen. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Beratungsstelle muss aufgesucht werden

Der Besuch einer speziellen Beratungsstelle ist laut DSLV vorgeschrieben. Diese berät in allen Fragen der Bildungsprämie und stellt den Gutschein aus. Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zu den förderfähigen Weiterbildungsangeboten sind auf der Internetseite www.bildungspraemie.info zusammengestellt. Außerdem ist ein telefonischer Bürgerservice zur Bildungsprämie eingerichtet: 0800/2623-000. (ak)

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