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Sondergebühren für Straßennutzung in Niedersachsen unrechtmäßig

23.04.2015 17:55 Uhr
Sondergebühren für Straßennutzung in Niedersachsen unrechtmäßig
Niedersachsen darf keine höheren Gebühren für Schwerlasttransporte verlangen
© Foto: Fredrik von Erichsen

Klage von Speditionen war erfolgreich: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hält die in Niedersachsen erhobenen Gebühren für Schwerlasttransporte und Lastwagen mit Überbreite nicht für rechtmäßig.

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Lüneburg. Die in Niedersachsen erhobenen Gebühren für Schwerlasttransporte und Lastwagen mit Überbreite sind nicht rechtmäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Donnerstag, wie eine Sprecherin mitteilte. Gegen die Regelung hatten mehrere Speditionen geklagt. Die Gebührenordnung sei unwirksam, weil die Voraussetzungen für ihren Erlass nicht vorlagen, entschied der 12. Senat. Ein höherer Aufwand als vom Bund vorgesehen sei nicht zu belegen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht am Donnerstag nicht zu. (Az. 12 KN 174/14, 12 KN 175/14, 12 KN 176/14 und 12 KN 177/14)

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Gebühren bereits im November 2012 für unrechtmäßig erklärt. Das Wirtschaftsministerium in Hannover hätte keine von der bundesweiten Grundlage abweichende eigene Regelung treffen dürfen, entschied der 7. Senat schon damals. Das Bundesverwaltungsgericht verwies das Verfahren jedoch im Juni 2014 zur weiteren Aufklärung und erneuten Entscheidung zurück an das Gericht in Lüneburg. So lag etwa der Spitzensatz der Gebühr in Niedersachsen höher als in der Bundesregelung vorgesehen. (dpa)

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