Anklage gegen Betz und Kreienhop

Stuttgart/Reutlingen/Köln. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen Verantwortliche des Speditionskonzerns Willi Betz aus Reutlingen erhoben. Dem 47-jährigen Geschäftsführer Thomas Betz und anderen Mitarbeitern werden unter anderem Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern, Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Außerdem wurde Anklage gegen den bereits im April 2004 suspendierten Vizepräsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Rolf Kreienhop, wegen Bestechlichkeit erhoben. Die Spedition wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Das BAG wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Laut Staatsanwaltschaft soll Thomas Betz, der sich seit September 2005 in Untersuchungshaft befindet, gemeinsam mit einem Mitarbeiter von 1999 bis 2002 insgesamt mehr als vier Millionen Euro Bestechungsgelder an hohe Amtsträger in Georgien und Aserbaidschan gezahlt haben. Im Gegenzug soll die Spedition Genehmigungen ausgestellt bekommen haben, die für den grenzüberschreiten Straßengüterverkehr unter den so genannten CEMT-Staaten berechtigen. Zu diesen Staaten gehören die EU-Länder, zahlreiche osteuropäische Länder, Russland sowie weitere Staaten der ehemaligen Sowjetunion.

Betz und sein Prokurist sollen von 1999 bis 2002 zudem Kreienhop bestochen haben, indem sie ihm Reisekosten bezahlt und ein Auto zur Verfügung gestellt haben sollen. Dafür soll Kreienhop die Spedition nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem über Kontrollmaßnahmen informiert und Änderungen hinsichtlich CEMT-Regularien frühzeitig mitgeteilt haben.

Darüber hinaus wird Betz vorgeworfen, das Anbringen falscher Kennzeichen an rund 900 bulgarischen und aserbaidschanischen Kraftfahrzeugen veranlasst zu haben. Zudem sollen Thomas Betz und sein Vater, der Firmengründer Willi Betz, bulgarische Fahrer in der EU eingesetz haben, ohne sie zur Sozialversicherung angemeldet zu haben.

In einer Stellungnahme der Spedition hieß es: „Die beschuldigten Personen haben ihre Geschäfte stets im Rahmen geltender Gesetze getätigt.“ So seien alle CEMT-Genehmigungen „rechtmäßig“ von den zuständigen Behörden erworben und nicht missbräuchlich eingesetzt worden. Auch hätten die Aufwendungen für Reisen, die Kreienhop in seiner Funktion als BAG-Vizepräsident gewährt wurden, im Zusammenhang mit Referaten gestanden. Für das Auto bestehe zudem ein marktüblicher Leasingvertrag.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wird jetzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden und einen Termin für die Hauptversammlung bestimmen. (dpa/sb)

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