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Sitzstreik im Büro des Chefs kann Kündigung rechtfertigen

03.06.2015 13:05 Uhr
Sitzstreik im Büro des Chefs kann Kündigung rechtfertigen
Der Sitzstreik ist nicht das beste Mittel, um mehr Gehalt durchzusetzen
© Foto: Fotolia/Robert Kneschke

Wer das Büro seines Chefs einfach nicht mehr verlässt, um mehr Geld zu fordern begeht nach Ansicht des Gerichts „eine besonders schwere Pflichtverletzung“.

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Kiel. Ein mehrstündiger Sitzstreik im Büro des Chefs kann eine Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 6. Mai entschieden (3 Sa 354/14) und am Mittwoch mitgeteilt. In dem Fall hatte eine Abteilungsleiterin im Büro ihres Vorgesetzten ausgeharrt, um eine außertarifliche Vergütung durchzusetzen. Vermittlungsversuche etwa durch den Ehemann oder den Betriebsrat blieben ebenso erfolglos wie die Drohung mit Polizei und Kündigung. Erst nach knapp drei Stunden verließ die Frau unter Polizeibegleitung den Betrieb.

Das Unternehmen kündigte ihr einen Tag später fristlos, hilfsweise ordentlich, nachdem die Frau eine E-Mail an einen großen Verteiler geschickt hatte, in der sie ihr eigenes Verhalten nicht erwähnte, den Arbeitgeber aber diskreditierte. Die Frau, die seit 1992 in dem Betrieb tätig war, klagte gegen die Kündigung.

Vor dem Landesarbeitsgericht war die Frau nur teilweise erfolgreich. Sie hat demnach „eine besonders schwere Pflichtverletzung begangen“. Für eine fristlose Kündigung reichte dies unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zwar nicht, wohl aber für eine ordentliche Kündigung, wie es hieß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa

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