Bern. An seiner Sitzung hat der Bundesrat am Mittwoch, offenbar auf Druck von Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Finanzminister Hans-Rudolf Merz, beschlossen, dass das Urteil des Eidgenössischen Verwaltungsgerichts vom 2. November (siehe auch VR 46/2009) beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden soll. Für den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag ist dieser Weiterzug „angesichts der glasklaren und eindeutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und dem auch für das Transportgewerbe äußerst schwierigen Umfeld“ unverständlich. Direktor Michael Gehrken spricht gar von „einem seltsamen Verständnis von Demokratie“ welches der Verkehrsminister damit an den Tag lege. „Das ist eine reine Zwängerei“, so Gehrken, „und ich hoffe schon, dass das Bundesgericht darauf nicht eingeht.“ Astag-Vizedirektor Hanspeter Tanner, von Haus aus Jurist, sieht die Chancen, „dass das Bundesgericht gleich oder ähnlich wie die Vorinstanz entscheiden wird bei etwa 70 Prozent“. Das Bundesgericht hat selbstverständlich die Möglichkeit selbst Recht zu sprechen, so Tanner, *“nach meiner Ansicht ist es jedoch für di oberste Schweizer Gerichtsinstanz rechtlich sehr schwierig dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu kippen!“ Von offizieller Bundesseite hieß es lediglich, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Urteilsbegründung überprüft und danach entschieden hätten, das Urteil vor dem Bundesgericht anzufechten. (hrk)
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Verkehrsminister geht gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur LSVA in Revision vor das Bundesgericht