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Schriftliches Urteil zur Elbvertiefung stößt auf geteilte Meinung

29.05.2017 14:38 Uhr
Schriftliches Urteil zur Elbvertiefung stößt auf geteilte Meinung
Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch ist sich sicher: „Die Fahrrinnenanpassung wird kommen”
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sven Hoppe

Seit einigen Tagen liegt die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil über die Elbvertiefung vor. Der Senat sieht sich bestätigt, Umweltschützer und Opposition sehen das anders.

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Hamburg. Der Hamburger Senat fühlt sich in seinem Einsatz für die Elbvertiefung bestärkt, nachdem die Experten die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 9. Februar analysiert haben. „Die Fahrrinnenanpassung wird kommen”, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) am Montag in der Hansestadt. „Das schriftliche Urteil bestätigt diese Einschätzung Hamburgs und des Bundes vollständig.” Es zeige sich deutlicher denn je, dass das Urteil einen Erfolg für die Fahrrinnenanpassung darstelle. Abgesehen von 8 Textabschnitten lege das Gericht auf knapp 600 Abschnitten dar, warum die gesamte übrige Klage ohne Erfolg bleibe.

Für die klagenden Umweltverbände BUND, Nabu und WWF zeigt die Urteilsbegründung, dass die Planungsbehörden vor einer fachlich äußerst anspruchsvollen Aufgabe stünden. „Es müssen neue Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, die für das notwendige Planänderungsverfahren fachlich und juristisch einwandfrei sind”, heißt es in einer Mitteilung. „Das Gericht hat zudem klargestellt, dass die Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig bis zur Vollendung des Vorhabens in Angriff genommen werden müssen.” Damit seien die rechtlichen Maßstäbe strenger geworden.

Die Verwaltungen Hamburgs und des Bundes arbeiteten bereits seit Februar daran, die Bedenken des Leipziger Gerichts auszuräumen. Dabei geht es vor allem um den geschützten Schierlingswasserfenchel, für den eine zusätzliche Ausgleichsfläche gefunden werden muss. Dazu enthalte das Urteil einige Klarstellungen, die diese Arbeit erleichtern, heißt es in der Mitteilung der Wirtschaftsbehörde. Die Pläne würden nun ergänzt. Alle Beteiligungsrechte und -verfahren würden eingehalten.

FDP: „Schlimmste Befürchtungen übertroffen”

Die FDP-Fraktion in der Bürgerschaft erklärte dagegen, die schriftliche Urteilsbegründung übertreffe die schlimmsten Befürchtungen und bringe enorme Planungsunsicherheit mit sich. Möglicherweise müsse erneut die EU-Kommission beteiligt werden. „Die weitere Verzögerung der Elbvertiefung ist hausgemacht und katastrophal für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens”, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher Michael Kruse mit. Horch müsse nun dringend einen Zeitplan vorlegen, wann und wie er die Verzögerung beheben wolle.

Wegen der weiteren Verfahrensschritte können die Baggerarbeiten auf der Elbe höchstwahrscheinlich erst im kommenden Jahr beginnen. Die FDP befürchtet schlimmstenfalls eine Verzögerung von bis zu drei Jahren. Ähnlich äußerte sich die CDU, die den Baubeginn nicht mehr in dieser Wahlperiode erwartet, die 2020 endet. „Mit dieser Perspektive ist zu befürchten, dass weitere Reedereien den Hamburger Hafen künftig nicht mehr ansteuern werden”, sagte der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers. Auch er forderte von Horch einen konkreten Zeitplan. (dpa)

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