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Schiffsversicherer warnen vor Krim-Geschäften

31.07.2014 11:24 Uhr
Schiffsversicherer warnen vor Krim-Geschäften
Das Anlaufen der von Russland annektierten Häfen auf der Krim wirft rechtliche Fragen auf
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jochen Lübke

Britischer Schiffsversicherer sieht Legalität von Geschäftstätigkeiten auf der Krim in Frage gestellt.

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London: Eine steigende Anzahl von Schiffseignern läuft Sewastopol und andere Krimhäfen nicht mehr an. Der Grund: Die Legalität von Geschäftstätigkeiten in dieser Region wird zunehmend in Frage gestellt, berichtet der Schiffsversicherer Steamship Mutual. Die EU-Bestimmung 692/2014 verbietet den Import von Gütern von der Krim und Sewastopol, als auch die Finanzierung solcher Importe. Für Verkaufsverträge, die vor dem 25. Juni abgeschlossen wurden, gilt eine Ausnahmeregelung. Die Regelung verbietet es Versicherern (und Rückversicherern) eine Deckung für derartige Transporte anzubieten. Die Daten der Lloyd's List Intelligence weisen darauf hin, dass die Anzahl der Hafeneinläufe von 1098 in den ersten sechs Monaten in 2013 auf 758 in den ersten sechs Monaten in 2014 gesunken ist.

Die ukrainischen Behörden sind berechtigt, andere IMO-Mitgliedsstaaten (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) aufzufordern, Schiffe vorübergehend festzuhalten, die zuvor in Krimhäfen angelegt haben. Der Bann bezieht sich auf die Häfen Jewpatorija, Kertsch, Sewastopol, Feodossija und Jalta. Trotzdem wird sich die Vollstreckung in einem Gebiet, das sich faktisch unter russischer Kontrolle befindet, als schwierig erweisen. Die Ukraine wird gemäß der IMO der United Nations immer noch als rechtmäßige Regierung auf der Krim anerkannt.

Steamship Mutual wies darauf hin, dass Verpflichtungen aus Verträgen nicht nach englischem Recht durchgesetzt werden können, falls das Erbringen der Leistung nach geltendem Recht am Ausführungsort illegal ist. Viele Verträge enthalten auch detaillierte Klauseln darüber, was die Charterparteien tun sollen, falls ein Transport gegen Sanktionen verstößt. (rup)

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