24.09.2009 | Recht + Geld

Ricö-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt

Göttingen. Im Prozess gegen den Ex-Chef der insolventen Großspedition Ricö aus Osterode am Harz hat das Landgericht Göttingen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgewiesen. Wie eine Sprecherin des Landesgerichts am Donnerstag auf Anfrage der VerkehrsRundschau mitteilte, sei die Argumentation des mitangeklagten Fuhrparkleiters nicht stichhaltig gewesen.

Der 45-jährige ehemaligen Geschäftsführer des Transportunternehmens Ricö und der mitangeklagte Fuhrparkleiter müssen sich mit gemeinsam zwei Sachverständigen des Fahrzeugprüfers Dekra wegen Betrügereien in Millionenhöhe verantworten. Laut Anklage haben sie in großem Stil gebrauchte Laster als Neufahrzeuge an Leasingfirmen verkauft. (ag)

 
Anzeige
 

Weitere Informationen

Kommentar verfassen

Regelmäßig werden online verfasste Kommentare in der VerkehrsRundschau veröffentlicht. Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter dem Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!

 

24.09.2009Artikelinformationen

Social Networking
Schlagworte
Bildnachweis

Frage der Woche

Neueste Meldungen