Göttingen. Im Prozess gegen den Ex-Chef der insolventen Großspedition Ricö aus Osterode am Harz hat das Landgericht Göttingen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgewiesen. Wie eine Sprecherin des Landesgerichts am Donnerstag auf Anfrage der VerkehrsRundschau mitteilte, sei die Argumentation des mitangeklagten Fuhrparkleiters nicht stichhaltig gewesen. Der 45-jährige ehemaligen Geschäftsführer des Transportunternehmens Ricö und der mitangeklagte Fuhrparkleiter müssen sich mit gemeinsam zwei Sachverständigen des Fahrzeugprüfers Dekra wegen Betrügereien in Millionenhöhe verantworten. Laut Anklage haben sie in großem Stil gebrauchte Laster als Neufahrzeuge an Leasingfirmen verkauft. (ag)
Ricö-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt
Im Prozess gegen den Ex-Chef der insolventen Spedition Ricö hat das Landgericht Göttingen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgewiesen