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Rheinland-Pfalz meldet Strecken für Lang-Lkw an

02.11.2016 11:39 Uhr
Rheinland-Pfalz meldet Strecken für Lang-Lkw an
In anderen Bundesländern ist der Lang-Lkw längst unterwegs
© Foto: picture-alliance/Bernd Wüstneck

Verkehrsminister Wissing hat ausgewählte Strecken für Lang-Lkw angemeldet. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bund.

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Mainz. Rheinland-Pfalz’ Verkehrsminister Volker Wissing hat mit einer Mitteilung an den Bund den Weg für die Fahrt von Lang-Lkw auf ausgewählten Strecken in Rheinland-Pfalz frei gemacht. Das teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz mit. Die Lkw sollen auf begrenzten Routen, insbesondere bei Werkverkehren, eingesetzt werden dürfen.

„Lang-Lkw haben viele Vorteile. Sie reduzieren den Energieverbrauch, die CO2-Emmissionen und den Lastwagenverkehr insgesamt. In Rheinland-Pfalz können durch die Lang-Lkw pro Jahr auf den vorgesehenen Strecken rund 12.000 Lkw-Fahrten eingespart werden. Das sind rund 150 Tonnen CO2“, sagte der Verkehrsminister. Das Ministerium habe die ausgewählten Strecken nun dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, welches nun zu entscheiden habe, ob die gemeldeten Strecken noch in den Versuchsbetrieb aufgenommen werden können oder für den Regelbetrieb vorgemerkt werden. Vorgesehen sind Strecken zwischen Kandel und Wörth, Rohrbach und Wörth sowie Hassloch und Kandel beziehungsweise Hockenheim.

Kein Nachteil für die Schiene

„Mir war wichtig, dass der Schienengüterverkehr durch die streckenbezogene Zulassung von Lang-Lkw keine Nachteile erfährt. Alle für Lang-Lkw-Transporte vorgesehenen Strecken zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird. Die für den Transport mit Lang-Lkw zu transportierenden Güter werden bereits jetzt auf der Straße transportiert. Die Einsparpotenziale bei den Kilometerleistungen sowie bei den CO2-Belastungen sprechen eine deutliche Sprache“, sagte der Minister.

Das Bundesverkehrsministerium untersucht den Einsatz von Lang-Lkw in einem Feldversuch, an dem sich bislang 13 Bundesländer beteiligen. Dort könnten bereits jetzt verlängerte Sattelauflieger mit 17,80 Meter auf der Grundlage einer Ausnahme-Verordnung das gesamte Straßennetz befahren. Die bis zu 25,25 Meter langen anderen am Feldversuch teilnehmenden Fahrzeugkombinationen müssen grundsätzlich ein festgelegtes so genanntes „Positivnetz“ benutzen. Nach Angaben der Bundesregierung nehmen derzeit 59 Unternehmen und 156 Fahrzeuge am Feldversuch teil. (ks)

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