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Reformationstag: Ausnahmen vom Feiertagsfahrverbot

18.10.2016 08:42 Uhr
Reformationstag: Ausnahmen vom Feiertagsfahrverbot
Vom GVZ Wustermark nach Berlin gilt das Fahrverbot beispielsweise nicht
© Foto: Picture Alliance/dpa/Ralf Hirschberger

Am 31. Oktober gelten Ausnahmegenehmigungen vom Feiertagsfahrverbot für Lkw auf bestimmten Strecken von und nach Berlin.

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Berlin. Am 31. Oktober (Reformationstag) gilt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot für Lkw auf bestimmten Autobahnstrecken in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) berichtet, dürfen Lkw auf folgenden Strecken von und nach Berlin fahren:

  • auf der Bundesstraße 5 zwischen dem Güterverkehrszentrum Wustermark und der Landesgrenze Berlin
  • zwischen dem Güterverkehrszentrum Freienbrink über die Landesstraße 38, Bundesautobahn 10 und Bundesstraße 1/5 und der Landesgrenze Berlin
  • zwischen dem Güterverkehrszentrum Großbeeren über die Bundesstraße 101 und Landesgrenze Berlin
  • zwischen dem Flughafen BER über die Bundesautobahn 113/117 sowie über die Bundesstraße 96a/96 und Landesgrenze Berlin

Die gleiche Regelung soll auch in den Jahren 2018 bis 2020 gelten. (ks)

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