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Recycling: Post versendet schwere Altgeräte

15.03.2016 15:25 Uhr
Recycling: Post versendet schwere Altgeräte
Bei der ALBA Group werden die Elektrogeräte sachgemäß recycelt
© Foto: ALBA Group

Mit dem neuen Service DHL Retoure schickt die Deutsche Post DHL Group ab sofort Elektroaltgeräte bis 31,5 Kilogramm zum Recycling.

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Bonn/Berlin. Die Deutsche Post DHL Group weitet ihre Recycling-Versandlösungen aus: Ab sofort sollen Kunden auch größere Elektroaltgeräte in Paketen bis 31,5 Kilo mit dem Service „DHL Retoure“ an den Recycling- und Umweltdienstleister ALBA Group verschicken können. Das teilte DHL am Dienstag mit. Bisher hat die Post den Recycling-Service nur über das Post-Produkt „Electroreturn“ für Elektrokleingeräte angeboten, die in einen Maxi-Briefumschlag passen – zum Beispiel Mobiltelefone oder Rasierer. Mit der neuen Lösung ist nun auch das Recycling von größeren Geräten wie Fernsehern, Computern oder Mikrowellen möglich.

Die Dienstleistung richtet sich vor allem an Händler, die ihren Kunden die Rücksendung von Altgeräten ermöglichen müssen. Sie können so die neuen Anforderungen des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes umsetzen, das Händler dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte am Ende der Nutzungsdauer zurückzunehmen, zu verwerten und dies zu dokumentieren.

Händler müssen dafür einen Vertrag für die Nutzung von Electroreturn und DHL Retoure vereinbaren. Dann können sie ihren Kunden die entsprechenden Versandtaschen oder Retourelabel zur Verfügung stellen. Diese müssen die Elektroaltgeräte dann verpacken und je nach Größe in den nächsten Briefkasten einwerfen oder bei einer DHL Annahmestelle abgeben. DHL transportiert die Sendung dann zur ALBA Group, wo die Geräte recycelt werden. DHL und ALBA bieten außerdem an, die Daten, die zur Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflicht erforderlich sind, zu ermitteln und an die zuständigen Behörden zu melden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es verpflichtet Großvertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten (Verkaufsfläche oder Lager- und Versandfläche größer als 400 Quadratmeter) zur kostenlosen Rücknahme alter Geräte. Diese Rücknahme ist durch Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endkunden zu gewährleisten. Weiter sieht das Gesetz eine Anzeigepflicht über die eingerichteten Rücknahmestellen, Mitteilungspflichten über die zurückgenommenen Altgeräte und Informationspflichten gegenüber den Kunden vor. Eine entsprechende Übergangsfrist, bis zu der die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt sein müssen, endet am 24. Juli 2016.  (ks)

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