Ja, es gibt sogar zwei: zum einen das Logistik-Schiedsgericht an der Handelskammer Hamburg, das 2006 seine Arbeit aufgenommen hat und speziell auf die Logistikbranche ausgerichtet ist. Zum anderen existiert das Deutsche Schiedsgericht Logistik e.V in Koblenz. Es wurde 2004 gegründet und ist nach eigenen Angaben eine private, unabhängige Institution zur Streitbeilegung und -entscheidung außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit.
Prozesse vor einem der beiden Schiedsgerichte haben gegenüber einem herkömmlichen Rechtsstreit entscheidende Vorteile: Die Verfahren sind deutlich schneller und kostengünstiger als ein staatliches Gerichtsverfahren. Außerdem verlaufen sie diskret. Die Öffentlichkeit erfährt nichts von dem Prozess, da sich die Parteien zum Stillschweigen verpflichten. Ein weiterer Pluspunkt: Die Streitenden können einen Schiedsrichter selbst wählen. Das Schiedsgericht bietet eine Reihe von geeigneten Fachleuten aus der Logistikbranche an. Die streitenden Parteien sind an diese Vorschläge aber nicht gebunden und können bei Bedarf auch einen anderen Schiedsrichter einsetzen. Hinzu kommt, dass die Schiedsgerichtsverfahren weltweit anerkannt sind und damit in jedem Staat vollstreckt werden können.
Um allerdings einen Rechtsstreit vor ein Schiedsgericht zu bringen, muss im Vertrag zwischen beiden Parteien eine entsprechende Schiedsklausel wirksam vereinbart worden sein. Das geht allerdings auch im Nachhinein, wenn der Vertragspartner noch zu einer nachträglichen Schiedsvereinbarung bereit ist. Nähere Informationen zum Logistik-Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg gibt es unter www.ihk24.de/logistikschiedsgericht.
Das Deutsche Schiedsgericht Logistik finden Sie unter www.schiedsgericht-logistik.de. (ir)
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