München. Die Europäische Union (EU) nimmt Güterverkehrsunternehmen deutlicher in die Verantwortung. Künftig haben diese ausdrücklich eine Schulungs- beziehungsweise Unterweisungspflicht gegenüber ihren Fahrern bezüglich der korrekten Bedienung des analogen oder digitalen Kontrollgeräts im Lkw. Das sieht die neue EU-Verordnung 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr vor, die 2014 bereits in Kraft getreten ist und ab 2. März 2016 vollends gilt.
Entgegen anderslautender Meldungen begründet das keine grundlegend neue Schulungs- und Unterweisungspflicht. Schon heute sind Verkehrsunternehmer und Fahrer zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts, Speicherung der Daten und deren Vorlage im Fall einer Kontrolle verpflichtet. „Verkehrsunternehmen sollten jedoch in Zukunft verstärkt darauf achten, dass die Bedienung des digitalen Tachografen umfangreich in die obligatorische Weiterbildung ihrer Fahrer integriert ist“, rät Jörg Rehaag, Leiter Weiterbildung bei der SVG-Zentrale in Frankfurt. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. (ag)
Bei der Schulung Ihrer Fahrer sollten Sie daher folgende Tipps beachten:
Vorher:
- Machen Sie den Fahrern erst einmal verständlich, wieso es wichtig für alle Beteiligten ist, dass sie den Fahrtenschreiber richtig bedienen können und die Sozialvorschriften einhalten.
Selbst schulen/unterweisen:
- Berücksichtigen Sie den jeweiligen Wissensstand der Fahrer bei der Planung der Schulung/Unterweisung.
- Organisieren Sie frühzeitig einen Termin für die Schulung, um sicherzustellen, dass die vorgesehenen Fahrer teilnehmen können und kein Zeitdruck herrscht. Legen Sie die Dauer, den Ort und die Gruppengröße der Veranstaltung fest, damit sich alle darauf einstellen können.
- Lassen Sie sich von Ihren internen Experten und den teilnehmenden Fahrern die Schulung/Unterweisung schriftlich bestätigen – eine aussagekräftige Bescheinigung enthält Angaben zu Ort, Zeit, Umfang und dem genauen Inhalt der Veranstaltung und führt die Referenten und Teilnehmer auf. Wichtig ist auch, dass aus dem Nachweis hervorgeht, an welchen Geräten geübt worden ist.
- Achten Sie darauf, dass jeder Fahrer die Anweisungen wirklich versteht, diese also eindeutig sind. Bei schlechten Deutschkenntnissen kann zum Beispiel eine Übersetzung hilfreich sein.
- Unternehmen mit großer Belegschaft oder häufigen Personalwechseln sollten eine Übersicht erstellen und regelmäßig pflegen, die zeigt, welche Fahrer unterrichtet worden sind, bei wem dies noch nicht der Fall ist und wann Auffrischungen fällig sind. Updates sind auch nach jedem Gerätewechsel notwendig.
Schulen/unterweisen lassen:
- Vergleichen Sie anfangs genau, welche Angebote spezialisierter Schulungseinrichtungen und Bildungsträger am besten zu Ihren Anforderungen passen und buchen Sie anschließend frühzeitig Termine (siehe oben).
- Lassen Sie sich von den Qualifikationsexperten und den teilnehmenden Fahrern die Schulung/Unterweisung schriftlich bestätigen. Wie bei der internen Lösung sollten Sie aussagekräftige Bescheinigungen anfertigen, aus denen auch die Gerätetypen hervorgehen.
Nachher:
- Prüfen Sie bei dem Auslesen der Daten aus dem Kontrollgerät und der Fahrerkarte, ob sich alle Fahrer tatsächlich an das Gelernte halten. Wenn Sie dies nicht tun, sollten Sie über ein Einzelgespräch zur Sensibilisierung oder eine Auffrischung nachdenken. Nützt beides nichts, kann es sinnvoll sein, Maßnahmen wie Anreiz- oder Sanktions-Systeme einzuführen, damit der Fahrer ein eigenes Interesse daran hat, dass es klappt.