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Polnischer Autobahnbetreiber muss Staatsgelder zurückzahlen

28.08.2017 16:47 Uhr
Polnischer Autobahnbetreiber muss Staatsgelder zurückzahlen
Der Betreiber der polnischen Autobahn A 2 muss staatliche Ausgleichszahlungen wegen entgangener Lkw-Mautgebühren in Höhe von 895 Millionen polnischen Zloty zurückzahlen
© Foto: Picture Alliance/ZB

Konkret handelt es sich um umgerechnet über 200 Millionen Euro, die Autostrada Wielkopolska als Ausgleich für entgangene Lkw-Mautgebühren erhalten hatte - zu Unrecht.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat den Betreiber der polnischen Autobahn A 2 dazu verurteilt, staatliche Ausgleichszahlungen wegen entgangener Lkw-Mautgebühren in Höhe von 895 Millionen polnischen Zloty (ca. 201 Millionen Euro) an den polnischen Staat zurückzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen waren dem Autobahnbetreiber für den Zeitraum 2005 und 2011 gezahlt worden. Grund für die Zahlungen war eine Änderung der Mautgesetze in Polen 2005 und die dadurch entstandenen Verluste des Autobahnbetreibers.

Zu hoher Schätzwert für Verkehrsaufkommen und Einnahmen

2005 beendete die polnische Regierung durch eine Gesetzesänderung die doppelte Mautbelastung von schweren Lkw. Lkw mit einer gültigen Mautvignette wurden dadurch von der gesondert erhobenen Autobahnmaut befreit. Als Ausgleich für die entgehenden Einnahmen zahlte der Staat den Autobahnbetreibern Ausgleichszahlungen. Im Fall der A 2 (Strecke Frankfurt/Oder - Warschau - Terespol) zog der Betreiber Autostrada Wielkopolska S.A. (AWSA) anstelle der damals jüngsten Studie aus dem Jahr 2004 eine Studie aus dem Jahr 1999 zur Berechnung der Einnahmen heran, auf die AWSA verzichten musste. In der Studie aus dem Jahr 1999 wurden jedoch wesentlich höhere Schätzwerte für Verkehrsaufkommen und Einnahmen und folglich eine höhere erwartete Rentabilität angenommen, als in der Studie aus 2004, so die EU-Kommission.
Das deshalb zu viel vom polnischen Staat als Ausgleichszahlung überwiesene Geld muss AWSA deshalb jetzt zurückzahlen. Der polnische Staat selbst hatte die EU-Kommission im August 2012 auf den Fehler aufmerksam gemacht. Im Juni 2014 leitete die Kommission das Untersuchungsverfahren ein, dessen Ergebnis sie jetzt bekanntgab.

Darin wertet die Kommission die Zahlung der Ausgleichsgelder als konform zu dem Konzessionsvertrag, den der polnische Staat mit AWSA geschlossen hatte. Die Ausgleichszahlungen hätten sich aber an „geschätzten finanziellen Situation des Unternehmens unmittelbar vor der 2005 erfolgten Änderung der polnischen Rechtsvorschrift” orientieren müssen, teilt die EU-Kommission mit. Daran habe sich AWSA mit denen zugrunde gelegten Zahlen von 1999 nicht gehalten. Deshalb seien jetzt die Rückzahlungen nötig. (kw)

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