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Politischer Streit um Novellierung der Arbeitsstättenverordnung

27.01.2015 14:39 Uhr
Politischer Streit um Novellierung der Arbeitsstättenverordnung
Nicht im Sinne der Arbeitsstättenverordnung: Künftig soll jedem Mitarbeiter eine abschließbare Kleiderablage zur Verfügung stehen
© Foto: Picture Alliance/Godong/Pascal Deloche

Arbeitsministerin Andrea Nahles geht zum Gegenangriff über und wehrt sich heftig gegen Anfeindungen des Arbeitgeberpräsidenten.

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Berlin. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat die Kritik von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer an geplanten neuen Regeln zum Arbeitsschutz zurückgewiesen. „Über Ihre Kritik und Ihre Äußerungen (...) bin ich sehr verärgert“, schrieb Nahles in einem Brief an Kramer, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Wesentliche Sachverhalte des Verordnungsentwurfs zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung würden falsch dargestellt, um die Politik des Arbeitsministeriums in Misskredit zu bringen. „Ich sehe dies als einen Angriff auf meine Person und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums, die mit großem Engagement und hoher Sachkenntnis tätig sind“, schrieb Nahles in dem Brief.

Mit der Verordnung ist geplant, Vorgaben zur Gestaltung der Arbeitsplätze präziser als bisher zu fassen. Kramer hatte unter anderem gesagt: „Man glaubt, in Absurdistan zu sein.“ Die Politik habe nicht erkannt, welcher bürokratische Aufwand hinter den harmlos klingenden Paragrafen steckten. Nach Kramers Äußerungen hatten auch Wirtschaftspolitiker der Union Bedenken angemeldet.

Abschließbare Kleiderablage für alle Arbeitnehmer

In der neuen Arbeitsstättenverordnung geht es beispielsweise darum, dass in Zukunft jeder Beschäftigte eine „abschließbare Kleiderablage“ haben muss. Egal ob DAX-Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Buchhaltung. Ein abschließbarer Kleiderschrank pro Mitarbeiter wäre Pflicht.

Geregelt werden soll auch die Versorgung mit Tageslicht: „Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen-und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben“, heißt es in dem Verordnungsentwurf (Drucksache 509/14).

Ob das Ganze tatsächlich so kommt, soll nun von der Bundesregierung geprüft werden. Das Kabinett hatte die Verordnung zwar bereits verabschiedet, der Bundesrat hat sie nach Prüfung jedoch wieder an die Regierung zurückgeschickt. Fenster für Teeküchen oder Toiletten konnten die zuständigen Beamten der Bundesländer nicht nachvollziehen. Dafür fordern sie, dass, wenn schon jeder Arbeitnehmer seinen eigenen Kleiderschrank haben soll, dieser abschließbar sein müsste.

Auch die geplante Kontrolle von Telearbeitsplätzen ist den Arbeitgebern ein Dorn im Auge: Arbeitgeberpräsident Kramer wies darauf hin, dss viele Arbeitnehmer zuhause am liebsten mit Laptop auf dem Schoß arbeiteten - dennoch sollen Telearbeitsplätze daheim strengen Regeln unterworfen werden. „Kann die Politik wirklich wollen, (...) dass die Arbeitgeber vor Ort kontrollieren, ob der Schreibtisch groß genug ist, um vor der Tastatur des PC ein Auflegen der Handballen zu ermöglichen?“ Nahles hält in einem Schreiben an Kramer unter anderem entgegen, dass für diese Arbeitsplätze geltende Regeln zusammengeführt würden. Bürokratie werde sogar abgebaut.

Arbeitministerium hält dagegen

Beispiel verschließbare Spinde: Dass diese künftig Pflicht sein sollen, kritisierte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. SPD-Fraktionsvize Carola Reimann macht darauf aufmerksam, dass „abschließbar“ auf Wunsch des von CDU-Mann Stanislaw Tillich regierten Landes Sachsen aufgenommen werden soll. Die Arbeitgeber monieren, dass etwa auch nur selten aufgesuchte Archive in Betrieben künftig eine bestimmte Temperatur haben müssen - oder dass selbst Sanitärräume Fenster haben müssten. Im Nahles-Ministerium entgegnet man: „Archive und Abstellräume müssen auch künftig nicht geheizt werden.“ Und die Vorgaben zu Fenstern werden bereits auf Intervention des Bundesrats hin abgemildert. 

In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass die Anforderungen an die Arbeitsumgebung von Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten, die im Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich geregelt sind, mit der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert werden. Weil Bildschirmarbeitsplätze inzwischen elementarer Bestandteil von Arbeitsstätten seien, würden darüber hinaus die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze aus der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung überführt. (dpa/diwi)

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