Hannover. Der bundesweit erste Pilotversuch mit einem Abstandsradar soll nach Abschluss der Datenschutz-Überprüfung im Sommer starten. Die Anlage auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Nähe von Hannover wird nach einem Testbetrieb von wenigen Monaten scharf geschaltet, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Erst nach dem Testlauf werden Bußgelder erhoben.
Wie der NDR berichtete, hatte der Datenschutz zunächst das Speichern von Fahrzeugbildern der Fahrer, die sich an das Tempolimit halten, als problematisch eingestuft. Bis auf einige technische Details seien nun aber alle Fragen der Datensicherheit geklärt, sagte der Sprecher der Landesdatenschutzbehörde, Matthias Fischer. „Ich gehe davon aus, dass das im Sommer losgehen wird.“
Schilder warnen vor der Überwachung
Als erstes Bundesland testet Niedersachsen einen Strecken-Radar, bei dem das Tempo der Autofahrer über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Getestet wird auf einem drei Kilometer langen Abschnitt der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen. Auf der stark befahrenen Straße drücken viele Autofahrer zu sehr aufs Gas, Unfälle häufen sich. Während der Erprobung sollen Schilder auf die Überwachung hinweisen.
Vom Verlauf der Erprobung hänge ab, ob die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig die Abschnittskontrolle als Blitzeranlage offiziell in Deutschland zulässt, schrieb die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“. Der Verkehrsgerichtstag hatte sich schon 2009 für eine Erprobung der Abschnittskontrolle ausgesprochen.
Österreich und Niederlande machen es vor
In Österreich und den Niederlanden gibt es die sogenannte Section Control bereits seit Jahren. Während dort das Abfotografieren der Autos beim Einfahren und Verlassen des kontrollierten Abschnitts für den Datenschutz kein Problem darstellt, muss in Deutschland ein Schritt zwischengeschaltet werden.
Das bei der Einfahrt erstellte Foto wird zunächst verschlüsselt, ebenso wie das zweite Foto beim Verlassen. Nur wenn der Abgleich beider verschlüsselter Bilder eine Tempoüberschreitung ergibt, wird ein weiteres, klassisches Blitzer-Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt. Zur Beweissicherung wird dann auch auf das zwischengespeicherte Originalfoto von der Einfahrt zurückgegriffen. (dpa)