Meiningen. In der Auseinandersetzung zwischen der Falkenhahn AG (Hersteller der World-Palette) und der European Pallet Association (EPAL) hat das Landgericht Meiningen kürzlich zugunsten der EPAL und damit der Marke Europalette entschieden (HK O 100/08 (100)). Die Falkenhahn AG, die das Konkurrenzprodukt „World-Palette“ fertigt, hatte geklagt, weil die EPAL in einem Werbeflyer behauptet hatte, „World-Paletten unterliegen keiner neutralen Kontrolle von Produktion und Reparatur“. Das Gericht wies Falkenhahns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die EPAL zurück, da Falkenhahn nicht glaubhaft gemacht habe, dass diese Äußerung sachlich unrichtig sei. In der Urteilsbegründung des Landgerichts Meiningen heißt es unter anderem, dass auch die Bescheinigung des TÜV Rheinland nicht die Durchführung neutraler Kontrollen von Produktion und Reparatur der Paletten bestätige. Nicht die Produktion, sondern fünf vorgestellte Paletten seien untersucht worden. Die Untersuchung fünf übergebener Paletten sei nicht repräsentativ für die Gesamtfertigung der World-Paletten. (pi)
Palettenstreit: Hersteller der World-Palette unterliegt der EPAL vor Gericht
Landgericht Meiningen weist Klage von Falkenhahn zurück