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Ausflaggen – was zu beachten ist

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Firma ganz oder teilweise ins Ausland zu verlegen, sollte sich unbedingt den Rat eines Spezialisten holen. Bei einer Ausflaggung spielt ein ganzes Bündel an nationalen wie internationalen Vorschriften eine Rolle. Insbesondere das Steuerrecht hat es in sich. Neben internationalen Regelungen existieren zahlreiche deutsche steuerrechtliche Gesetze, die berücksichtigt werden müssen.

Folgende Punkte sind beispielsweise zu beachten:

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beiden betroffenen Ländern
Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Wenn ein Sachverhalt dazu führt, dass beiden Ländern die Besteuerung zusteht, bestimmt es, welches Land den Zugriff auf die Besteuerung erhält. Je nachdem, wie das DBA inhaltlich gestaltet ist, kann der Gang ins Ausland günstig oder auch weniger vorteilhaft sein.

Das deutsche Außensteuergesetz (AstG)
Der deutsche Gesetzgeber hat dieses Gesetz 1972 geschaffen, um zu verhindern, dass Einkommen und Vermögen ins Ausland verschoben werden und dem deutschen Fiskus dadurch Steuereinnahmen verloren gehen. Deshalb tritt beispielsweise bei einer Mehrheitsbeteiligung von in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland eine so genannte Hinzurechnungsbesteuerung ein. Eine weitere Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gesellschaft so genannte passive Einkünfte erzielt. Die Abgrenzung zu so genannten Aktiveinkünften erfolgt unter anderem anhand eines Aktivkatalogs.

Das deutsche Körperschaftssteuergesetz (KStG)
Wer seinen Betrieb in Deutschland komplett aufgibt oder den Sitz ins Ausland verlegt, der muss die Liquidationsversteuerung im Auge behalten, die das KStG und das Einkommensteuergesetz vorschreiben.

Die deutsche Rechtsprechung zur Funktionsverlagerung
Sie greift, wenn ein Unternehmer seinen deutschen Betrieb zwar erhält, er jedoch verschiedene Funktionen ins Ausland verlagert. Zweck ist auch hier, die Besteuerung der stillen Reserven zu sichern.

Die deutsche Abgabenordnung (AO)
Unternehmen, die weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind und Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen im Ausland unterhalten, treffen erhöhte Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt.

Steuergesetze der Länder
Neben unterschiedlichen Steuerarten können den Unternehmer eine Reihe sonstiger Pflichten treffen.

Rechtliche Vorschriften über die Gründung einer Gesellschaft im jeweiligen Land
Andere Länder, andere Gesellschaftsformen. Mit anderen Gründungsanforderungen als in Deutschland: Zypern orientiert sich beispielsweise am britischen Gesellschaftsrecht.

Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte
Durch einen Betriebsübergang können beispielsweise die Arbeitsverhältnisse an die ausländische Gesellschaft übergehen. Außerdem sollte ein Unternehmer schon im Vorfeld beachten, dass – je nach Fallgestaltung – zwingende Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts für seine Arbeitnehmer weiterhin gelten können.

Auf der nächsten Seite: Der Weg zurück – Spediteur Hubertus Kobernuss im Interview


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