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Olaf Scholz beklagt Zeitverlust bei Elbvertiefung

09.10.2014 11:04 Uhr
Olaf Scholz beklagt Zeitverlust bei Elbvertiefung
Olaf Scholz sprach am Mittwoch vor der Hamburgischen Bürgerschaft über die Elbvertiefung
© Foto: Picture Alliance/dpa/Axel Heimken

In einer Regierungserklärung vor der Hamburgischen Bürgerschaft bezeichnete der Erste Bürgermeister Olaf Scholz den Zeitaufschub als „unwillkommenes Hindernis“.

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Hamburg. In einer Regierungserklärung vor der Hamburgischen Bürgerschaft zeigte sich der Erste Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Elbvertiefung. Das Gericht will zunächst abwarten, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Weser zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sagt. „Ich will nicht verbergen, dass ich wie viele, denen der Hamburger Hafen am Herzen liegt, enttäuscht bin“, sagte Scholz und verwies auf den Zeitverlust, den dies bedeutet.

Der weitere Zeitaufschub sei für die Beschäftigten und die Unternehmen „gerade jetzt ein unwillkommenes Hindernis“, so Scholz, der darauf verwies, dass im Hamburger Hafen trotz der Einschränkungen für Containerschiffe oberhalb einer bestimmten Größe im ersten Halbjahr mehr beladene Container umgeschlagen wurden als jemals zuvor. „Verrinnende Zeit aber ist genau das, was der internationale Seehandel am wenigsten toleriert und was der Hamburger Hafen am wenigsten hat“, sagte Scholz, und mit Blick auf die Tiefgangsbeschränkung im Hafen stellte er fest: „Das Handicap ist dauerhaft nicht tragbar.“

Gleichzeitig machte der Bürgermeister klar, dass man die Perspektive des BVerwG verstehe. Das BVerwG habe eigene Gründe, auch im Hinblick auf künftige, ähnlich gelagerte Verfahren, die ganz Europa betreffen werden. Am Ende dürfe man auf ein Urteil hoffen, „das auf sicheren Pfählen gegründet ist und das künftigen Klagefluten trotzen kann“, sagte Scholz. Es gehe um eine „schicksalhafte Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs für ganz Europa.

Scholz betonte, dass der Planfeststellungsbeschluss als solcher nicht in Frage stehe. Das Gericht habe nur einzelne Bereiche beanstandet. Das BVerwG habe festgehalten, dass nach der vorläufigen Einschätzung die Planfeststellungsbeschlüsse zwar an einzelnen naturschutzfachlichen Mängeln litten, die allerdings behebbar seien und „weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führen“. (diwi)

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KOMMENTARE


Hinrich Claussen

09.10.2014 - 16:36 Uhr

Ich hatte einmal verstanden, dass der Jade-Weser-Port gebaut wurde, um die Elbvertiefung zu umgehen. Außerdem habe ich verstanden, dass der besagte Hafen noch Kapazitäten frei hat. Wo ist also das Problem? Geht es um Interessen von Regionen und Bundesländern? Müssen wir die Ökologie am Ende dem Föderalismus opfern? Hoffentlich finden sich intelligente Politiker, die meine Fragen erhören. Ich kann sie selber beantworten. Was wir brauchen, sind vernünftige Entscheidungen. Herr, gib ihnen die Kraft.


Gerrit Fitz

10.10.2014 - 13:37 Uhr

Der JWP wurde nicht gebaut, um eine Fahrrinnenanpassung von Elbe und Weser zu umgehen, sondern, weil Wilhelmshaven das Paradies für Arme (Überschrift "Die Welt" v. 8.7.14) ist, und Niedersachsen sonst nichts anderes für den entlegenen Zipfel an der Nordseeküste eingefallen ist, um dort Arbeitsplätze zu schaffen. Also hat man geschaut, wie man ein Stück vom Kuchen der erfolgreichen Hafenstädte abhaben könnte. Dass zum Thema Interesse von Regionen und Bundesländern. Hätten wir die von Ihnen erhofften intelligente Politiker, wäre die einzig richtige Entscheidung gewesen, die Milliarden für JWP in den Ausbau der maroden Hinterland-Infrastruktur der beiden funktionierenden deutschen Häfen zu stecken.


mercurius

10.10.2014 - 21:51 Uhr

Zur Zeit "erschlägt" die dänische Großreederei MAERSKden Hamburger Hafen mit gigantomanischen Container-Schiffen mit derzeit 16.000 TEU, zukünftig jedoch schon mehr als 20.000 TEU.Viele Reedereien mit kleineren Schiffen werden durch MAERSK über einen Preiskampf zum Aufgeben gezwungen. Dabei ist interessant, dass diese von MAERSK abhängig sind, weil diese Charterverträge mit MAERSK haben.Zum Jade-Weser-Hafen ist anzumerken, dass die obige Großreederei dort mit mehr als 30 % beteiligt ist und mit Sicherheit diesen ihren eigenen Hafen auch zukünftig benutzen wird. Vorher muss jedoch Hamburg und sein Hafen durch Fehlinvestitionen wie Ausbau der Umschlaganlagen und vor allem die Elbvertiefung "in die Knie" gezwungen werden.


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