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Niederlande: Ungarische Lkw-Fahrer klagen vor Oberstem Gericht

31.07.2017 10:50 Uhr
Niederlande: Ungarische Lkw-Fahrer klagen vor Oberstem Gericht
Ungarische Lkw-Fahrer des Unternehmens Van den Bosch kämpfen weiterhin für den Erhalt des niederländischen Mindestlohns
© Foto: Van den Bosch

Zehn Fahrer, die für das niederländische Transport- und Logistikunternehmen Van den Bosch Transporten arbeiten, klagen weiter für den Erhalt des niederländischen Tariflohns.

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Den Haag. Zehn ungarische Lkw-Fahrer, die für das niederländische Transport- und Logistikunternehmen Van den Bosch Transporten arbeiten, haben beim Obersten Gericht der Niederlande für den Erhalt des niederländischen Tariflohns geklagt. Die Fahrer legen damit in höchster Instanz Berufung gegen ein Urteil eines Gerichts in Den Bosch von Anfang Mai ein. Das Gericht in Den Bosch hatte Van den Bosch zugestanden, die Fahrer nach ungarischem Lohn zu bezahlen.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Fahrer in einen ungarischen Firma unter Vertrag stünden, in Ungarn Sozialabgaben zahlen und dadurch keinen Anspruch auf einen niederländischen Tariflohn hätten. Damit hoben die Richter das Urteil der ersten Instanz von Januar 2015 auf. Damals war Van den Bosch dazu verurteilt hatte, den ungarischen Fahrern den niederländischen Lohn zu zahlen.

Fahrer fast ausschließlich in den Niederlanden unterwegs

„Die Fahrer führen nahezu ausschließlich Fahrten innerhalb der Niederlanden aus, oder aus den Niederlanden heraus oder in die Niederlande hinein und arbeiten nicht in Ungarn”, sagte Edwin Artema von der Gewerkschaft FNV, die die ungarischen Fahren unterstützt. Das Urteil von Anfang Mai dürfe deshalb so nicht stehen bleiben. Laut FNV widerspreche es früheren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und der EU-Gesetzgebung.

Van den Bosch und FNV streiten seit 2013 über den Einsatz osteuropäischer Fahrer bei dem in Erp südöstlich der Stadt Den Bosch beheimateten Transportunternehmens. Es wird erwartet, das sich die Richter am Obersten Gerichtshof in Den Haag erst in ungefähr einem Jahr zu der Angelegenheit äußern werden. (kw)

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