11.01.2010 |

Niederlande: Strengere Kontrollen der selbstfahrenden Unternehmer

Den Haag. Den selbstfahrenden Unternehmen in den Niederlanden soll bei der Einhaltung der Sozialvorschriften gezielter auf die Finger geschaut werden. Das soll unter anderem durch die zu Jahresbeginn wirksam gewordene Neujustierung der Kontrollkompetenzen erreicht werden. Anstelle der staatlichen Gewerbeaufsicht („Arbeidsinspectie“) wird diese Aufgabe jetzt auch die „Inspectie Verkeer en Waterstaat“ (IVW) wahrgenommen. Die dem niederländischen Verkehrsministerium unterstellte Behörde ist hinsichtlich der Aufgabenstellung zum Teil mit dem deutschen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vergleichbar. Allerdings kümmert sich die IVW auch um die Einhaltung der Verkehrssicherheitsbestimmungen bei den anderen Verkehrsträgern.

Die selbstfahrenden Unternehmer sollen in Zukunft wesentlich zielgerichteter auf die Einhaltung der einschlägigen EU-Sozialvorschriften überprüft werden. Statt einer breiten, eher nach dem Zufallsprinzip ausgerichteten Kontrollweise, sollen in Zukunft über „Risikoanalysen“ gezielter die schwarzen Schafe des Gewerbes ausfindig gemacht werden und überprüft werden. „Der Kontrolldruck soll sich künftig mehr auf jene Firmen und Marktsegmente konzentrieren, die regelmäßig durch Mängel auffallen“, so das IVW. Auf der anderen Seite will das IVW all jene Betriebe „belohnen“, die zum Beispiel durch eine freiwillige – aber jederzeit überprüfbare – Selbstverpflichtung gegenüber dem IVW die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten wollen. (eha)

 
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