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Neue Maut: 12,5 Cent für Euro-6-LKW

02.07.2014 18:16 Uhr
Neue Maut: 12,5 Cent für Euro-6-LKW
Die neuen LKW-Mautsätze stehen fest
© Foto: Picture Alliance/Marc Tirl

Ein aktueller Gesetzentwurf zeigt die neuen LKW-Mautsätze: Euro-6-Fahrzeuge zahlen zwei Cent weniger als heute, Euro 5 bleibt nahezu unverändert.

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Berlin. Die neuen Mautsätze für die LKW-Maut in Deutschland stehen im Grundsatz fest. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 2. Juli den wichtigen Branchenverbänden zur Stellungname zugesandt wurde und der der VerkehrsRundschau vorliegt. Demnach soll die Maut für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 künftig 12,5 Cent je Kilometer (bis drei Achsen) und 13,1 Cent (ab vier Achsen) betragen. Euro-5-LKW zahlen künftig 14,6 beziehungsweise 15,2 Eurocent je Kilometer. Damit beträgt die Mautspreizung zwischen Euro 6 und Euro 5 rund zwei Cent. Im Vergleich zu den derzeit geltenden Mautsätzen bleiben die Kosten für Euro 5 nahezu gleich, Euro-6-LKW zahlen künftig 1,6 beziehungsweise 2,4 Cent weniger als heute.

Starke Absenkung der Maut für Euro 2 und schlechter

Am meisten profitieren werden von den neuen Mautsätzen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 2, Euro 1 sowie LKW, die keiner Schadstoffklasse angehören. Die LKW mit den höchsten Emissionen sollen um bis zu 30 Prozent weniger Maut zahlen als heute. Diese ungewöhnlich starke Absenkung hängt unter anderem damit zusammen, dass laut EU-Vorgaben die Mautsätze der teuersten Klasse maximal doppelt so hoch sein dürfen wie die Sätze der günstigsten Kategorie. Die komplette Mauttabelle finden VerkehrsRundschau-E-Paper- und Premiumabonnenten hier zum Download.

In einer ersten Reaktion kommentierte Christian Labrot vom Verladerverband BWVL: „Auf den ersten Blick ist die Vorlage eher enttäuschend. Trotz der Ankündigung von bedeutenden Mautsenkungen aufgrund des neuen Wegekostengutachtens bleibt die Maut für Euro-5-LKW prinzipiell unverändert, für LKW schlechterer Schadstoffkategorien würde die Maut unverständlicherweise abgesenkt werden“.

Neue Berechnungsart

Die Gesetzesvorschlage sieht auch eine neue Berechnungsart der LKW-Maut vor. Auf Basis der in einem Gutachten ermittelten Wegekosten benennt das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes einen Basismautsatz von 0,125 Euro für Fahrzeuge mit bis zu drei Achsen und 0,131 Euro für LKW mit vier und mehr Achsen. Auf diesen Mautteilsatz für die Infrastruktur werden dann noch einmal umweltbezogene Kosten addiert. Im nun vorliegenden Entwurf sind dies Mautsätze für die verursachten Luftverschmutzungskosten je Kilometer. Diese sind gestaffelt nach Schadstoffklassen in die Kategorien A (Euro 6) bis F (Euro 1 und keine Schadstoffklasse).

Aufschlag für Lärmkosten kommt später

In einem zweiten Schritt soll noch ein Umweltaufschlag für die verursachten Lärmkosten hinzukommen. „Zunächst sollen nur die Kosten der Luftverschmutzung angelastet werden, weil die technischen Voraussetzungen für eine Anlastung der Lärmbelastungskosten nur mit einem größeren zeitlichen Vorlauf geschaffen werden können“, heißt es in der Begründung.

Mehrere Änderungen ab 2015

Die neuen Mautsätze werden frühestens zum 1. Januar 2015 in Kraft treten und gelten dann für LKW ab einem zulässigem Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Zum 1. Oktober 2015 soll die Maut dann auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet werden, was noch mal zu einer weiteren Veränderung der Mautsätze führen könnte. Außerdem hatte der Bundesverkehrsminister im Frühjahr angekündigt, dass ab 1. Juli 2015 weitere 1000 Kilometer Bundesstraßen bemautet werden sollen. Auf unterschiedliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen, wie im Wegekostengutachten vorgeschlagen, hat Alexander Dobrindt (CSU) verzichtet, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.

1,1 Milliarden Euro Mindereinnahmen

Aufgrund der neuen, niedrigeren Mautsätze verliert der Bund im Zeitraum 2015 bis 2017 nach eigenen Berechnungen rund 1,1 Milliarden Euro. Ursache hierfür seien die gegenüber der Erstellung des letzten Wegekostengutachtens 2007 deutlich gesunkenen Zinskosten im Anfang des Jahres veröffentlichten Wegekostengutachten. „Der hieraus dem Bund bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur entstehende Vorteil muss an die Nutzer weitergegeben werden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die im Jahr 2014 zu viel erhaltenen Einnahmen aus der Maut seien mindernd bei der Bemessung der Mautsätze für die Jahre 2015 bis 2017 berücksichtigt worden, heißt es im Entwurf. (ak)

Korrektur:
In einer ersten Version dieses Artikels haben wir geschrieben: "Die LKW mit den höchsten Emissionen sollen um bis zu 40 Prozent weniger Maut zahlen als heute", hier hatte sich ein Rechenfehler eingeschlichen. Korrekt sind bis zu 30 Prozent. Die Werte in der Download-Tabelle wurde ebenfalls korrigiert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. (ak) 

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