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Neue Maße und Gewichte bei LKW

11.12.2014 11:47 Uhr
Neue Maße und Gewichte bei LKW
Durch Heckklappen soll Aerodynamik verbessert werden
© Foto: VR/Gregor Soller

EU-Rat und Parlament einigen sich darauf, dass die Kabinen künftig länger und aerodynamischer sein dürfen als nach den geltenden Vorschriften.

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Brüssel. Lastkraftwagen sollen in Zukunft sicherer für andere Verkehrsteilnehmer und bequemer für die Fahrer werden. Ministerrat und Europäisches Parlament verständigten sich in der Nacht zum Donnerstag darauf, dass die Kabinen länger und aerodynamischer sein dürfen als nach den geltenden Vorschriften.

Bessere Aerodynamik durch Flossen

Die neue Regelung tritt voraussichtlich in fünf bis sechs Jahren in Kraft. Rat und Parlament verständigten sich auf einen Kompromiss in der umstrittenen Frage, der vorsieht, dass die Kommission in den nächste zwei bis drei Jahren die Vorschriften für die Typenzulassung überarbeitet. Danach haben die Hersteller eine Übergangszeit von drei Jahren, um neue Fahrerkabinen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Die Hersteller wollten ursprünglich eine Übergangsperiode von 10 Jahren.

LKW dürfen die zulässige Gesamtlänge um bis zu zwei Meter überschreiten, wenn sie ihr aerodynamisches Profil durch aerodynamische Klappen(„rear flaps“) verbessern. Im zusammenge-klappten Zustand dürfen sie 20 Zentimeter nicht überschreiten, um den intermodalen Verkehr nicht zu behindern. Sie können mechanisch von innen oder manuell vom Fahrer bedient werden.

Verbesserung im KV

Auflieger dürfen in Zukunft 15 Zentimeter länger sein, wenn 45-Fuß-Container über die Straße transportiert werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist dafür ab 2017 nicht mehr nötig.

Das Parlament konnte sich nicht mit der Forderung durchsetzen, den Einbau von Gewichtssensoren verpflichtend vorzuschreiben. Das bleibt den Mitgliedsstaaten freigestellt. Wenn sie Gewichtssensoren vorschreiben, müssen sie allerdings vom Fahrer eingesehen werden. Schließlich erlaubt die neue Richtlinie über Maße und Gewichte von LKW, dass LKW und Busse das zulässige Gesamtgewicht um maximal eine Tonne überschreiten dürfen, wenn sie einen Hybrid- oder Elektroantrieb besitzen.

Keine Änderung beim Lang-LKW

Im Hinblick auf die Lang-LKW bleibt die Rechtslage unverändert. Die Mitgliedsstaaten dürfen längere und schwerer Fahrzeuge für innerstaatliche Transporte zulassen oder Feldversuche auf bestimmten Straßen durchführen. Die Kommission soll die Entwicklung in drei Jahren untersuchen und einen Bericht vorlegen. Dann soll auch geklärt werden, ob Autotransporter europaweit eine halbe PKW-Länge länger sein dürfen. (tw)

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