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Neue Förderung für Mittelstandsberatungen

13.01.2016 16:52 Uhr
Neue Förderung für Mittelstandsberatungen
Seit dem 1. Januar 2016 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verschiedenen Programme des Bundes, die kleine und mittlere Unternehmen unterstützen
© Foto: Fotolia/Jeanette Dietl

Bis zu 3200 Euro pro Beratung: Der Bund hat mehrere Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen zusammengefasst und unter der Regie des BAFA neu gestaltet.

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Eschborn. Die Bundesregierung hat die Förderung von Unternehmensberatungen neu geregelt. Seit Jahresbeginn sind die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen“ und die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ in einer Fördermaßnahme gebündelt. Das neue Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen betreut künftig das BAFA.

Indem sie einen Teil der Kosten für eine Unternehmensberatung übernimmt, will die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dazu motivieren, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Die Förderung von Unternehmensberatungen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen verbessern und ihnen helfen, sich an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für 2016 aus Bundesmitteln rund 16 Millionen Euro zur Verfügung.

BAFA unterscheidet zwei Gruppen

Antragsberechtigt sind künftig KMU im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition (weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 50 oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro) mit Sitz in Deutschland. Das neue ausgestaltete BAFA-Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen unterscheidet zwischen Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter). Wer sich bereits in einem Insolvenzverfahren befindet oder wem eines droht, ist ausgeschlossen.

Bei Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann das BAFA allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung fördern. Außerdem sind Beratungen zu speziellen Themen zuwendungfähig - zum Beispiel zur betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Unternehmen in Schwierigkeiten können hingegen eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und eine Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.

Bis zu 3200 Euro Zuschuss vom Staat

Das BAFA fördert Beratungskosten bis zu 4000 Euro. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Bemessungsgrundlage und dem Standort des Unternehmens. Bei Unternehmen, die nicht älter als zwei Jahre sind, liegt der Fördersatz in den neuen Bundesländern bei 80 Prozent (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), und sonst bei 50 Prozent. Wer sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, kann sogar 90 Prozent der Kosten bezuschussen lassen. Der Staat übernimmt also pro Beratung zwischen 1500 und 3200 Euro der Kosten. 

Einen Antrag auf Förderung müssen Unternehmen online über die Antragsplattform des BAFA an eine in das Verfahren eingeschaltete regionale Leitstelle zu richten. Leitstellen sind Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die im Auftrag des BAFA die Unterlagen vorprüfen. Erst nachdem diese den Antragstellenden über das Ergebnis der Prüfung informiert haben, darf mit der Beratung begonnen werden. Die Regionalpartner der BAFA sind auch dafür verantwortlich, die Verwendungsnachweise zu prüfen, bevor das Bundesamt über die Bewilligung entscheidet und das Geld auszahlt.

Weitere Informationen zu der Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der BAFA.

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