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Neue Empfehlung für die Übermittlung der Spediteurbescheinigung

09.10.2014 11:32 Uhr
Neue Empfehlung für die Übermittlung der Spediteurbescheinigung
Seit 1. Oktober 2013 gelten neue Regeln für den Nachweis für eine Umsatzsteuerbefreiung in Versendungsfällen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
© Foto: Fotolia/Fotowerk

DSLV und VDA geben Tipps, wie Speditionen den Nachweis für Umsatzsteuerzwecke bei innergemeinschaftlichen Lieferungen elektronisch versenden sollten.

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Bonn. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) eine Empfehlung zur Übermittlung der weißen Spediteurbescheinigung per elektronischen Datenaustausch (EDI) erarbeitet. Sie schöpft die neuen Möglichkeiten der seit dem 1. Oktober 2013 geänderten Rechtslage aus, wonach der Nachweis für eine Umsatzsteuerbefreiung in Versendungsfällen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) auch elektronisch versendet werden kann.

Die Empfehlung regelt laut DSLV die maschinelle Übermittlung von Spediteurbescheinigungsdaten von Logistikdienstleistern an die verladende Wirtschaft (Zulieferindustrie und Automobilhersteller) auf Grundlage des Nachrichtentyps IFTMAN oder als XML-Nachricht.

Neben den gesetzlichen Anforderungen an die Spediteurbescheinigung für das Verbringen von Waren in ein anderes EU-Land erfüllten die Inhalte einer solchen Nachricht auch die gesetzlichen Anforderungen an die Spediteurbescheinigung als Ausfuhrnachweis (in ein Drittland), teilt der DSLV mit.

Zudem würden Angaben übertragen, die die beteiligten Betriebe benötigten, um eine zuverlässige Verbindung zwischen Lieferdokumenten, der Spediteurbescheinigung und den Abrechnungsdokumenten herzustellen. Die Empfehlung „4991 – Datenübertragung von Spediteurbescheinigungen“ kann man auf der VDA-Internetseite kostenfrei herunterladen unter: www.vda.de/de/publikationen/publikationen_downloads/detail.php?id=1227&PHPSESSID=jqmhcvfd4kr4tcr50hij4m28f5 (ag)

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