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Neue Details zur Förderung von energieeffizienten Lkw

26.10.2016 13:18 Uhr
Neue Details zur Förderung von energieeffizienten Lkw
Fest steht bereits, welche Lkw der Bund als energieeffiziente Fahrzeuge bezuschussen will und mit welchen Fördersätzen die Unternehmen des Güterverkehrs in etwa rechnen können
© Foto: Fotolia/RFSole

Richtlinie nimmt Form an: Ab 2017 soll es ein staatliches Beihilfeprogramm zur Anschaffung von Lkw mit Erdgas-, Flüssigerdgas-, Hybrid-, PlugIn-Hybrid- oder Elektroantrieb geben.

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Berlin. Das geplante Programm zur Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs nimmt Form an. Der Bund will voraussichtlich ab 2017 die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen ab 7,5 Tonnen mit Erdgas- (Compressed Natural Gas, CNG), Flüssigerdgas- (Liquified Natural Gas, LNG), Hybrid-, PlugIn-Hybrid- oder Elektroantrieb bezuschussen. Das geht aus dem Entwurf für eine Richtlinie hervor, die der VerkehrsRundschau vorliegt. Dafür zuständig ist künftig das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Um den Anreizeffekt zu belegen, muss der Beihilfeempfänger dort den Antrag für die Förderung mit allen erforderlichen Inhalten vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit stellen. Darüber hinausgehend sind im Rahmen dieser Förderrichtlinie nur solche Fahrzeuge förderfähig, bei denen der  Zuwendungsbescheid vor Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung (verbindliche Bestellung, Abschluss des Kaufvertrags oder des Gebrauchsüberlassungsvertrags) dem Zuwendungsempfänger bekannt gegeben wurde.

Anträge sollen Unternehmen des Güterverkehrs ganzjährig elektronisch stellen dürfen. Die Förderhöhe soll bei  kleinen Unternehmen 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen 50 Prozent und bei anderen Antragstellern 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Welche Ausgaben das BAG als förderfähige Investitionsmehrkosten pro Fahrzeug anerkennt, steht noch nicht fest. Dasselbe gilt für den Förderhöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr. Die Details klärt das Bundesverkehrsministerium aktuell mit den Speditions-, Transport- und Logistikverbänden und den Herstellern.

Als Investitionsmehrkosten definiert das Ministerium die Kosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Die Kosten einer Investition in den Umweltschutz würden anhand eines Vergleichs mit einer ähnlichen weniger umweltfreundlichen Investition, die ohne Beihilfe hätte durchgeführt werden können, ermittelt, heißt es in der Richtlinie.

Mit dem neuen Förderprogramm soll gemäß dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 im Jahr 2020 eine Treibhausgas-Reduktion von 1,0 bis 1,5 Millionen Tonnen CO-Äquivalenten im Vergleich zum Referenzjahr 2010 erreicht werden. (ag)

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