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Neue Betriebssicherheitsverordnung ist beschlossen

05.09.2014 17:00 Uhr
Neue Betriebssicherheitsverordnung ist beschlossen
Die neue BetrSichV wird an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung, angepasst
© Foto: BG RCI

Die neue BetrSichV soll den Arbeitsschutz verbessern und die Anwendung der Regelungen erleichtern. Zugleich wird sie an die Gefahrstoffverordnung angepasst.

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Bis Anfang des Jahres 2015 soll die neue Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) in Kraft treten, die die Bundesregierung am 27. August beschlossen hat. Allerdings ist vorher noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium in einer Mitteilung hin.

Die neu gefasste BetrSichV (Artikel 1 der Artikelverordnung) soll der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen dienen. Gleichzeitig soll die Neufassung dem Arbeitgeber, insbesondere den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtern und den Arbeitsschutz verbessern.

Neues Konzept, neue Struktur

Dazu wird die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell und strukturell neu gestaltet. Bei bestimmten Dokumentationen und Prüfungen werden Doppelregelungen beseitigt, sowohl innerhalb der bisherigen Verordnung als auch zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. zur Gefahrstoffverordnung und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes (AwSV)).

Bei den Prüfungen im Explosionsschutz werden die Regelungen neu gestaltet und dabei der Explosionsschutz insgesamt verbessert. Die Anforderungen an die Prüfer werden erstmals in der Verordnung selbst festgelegt. Im Gegenzug müssen Prüfungen bei Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten künftig nicht mehr durch zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden.

Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung (Artikel 2 der Artikelverordnung). Damit wird eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ermöglicht. Das Explosionsschutzdokument wird Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung. (gg/gh)

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