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Nahles entschärft Gesetz zu Werkverträgen und Leiharbeit

19.02.2016 14:34 Uhr
Nahles entschärft Gesetz zu Werkverträgen und Leiharbeit
Für die erste Fassung des Entwurfs für ein Gesetz gegen Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit musste Arbeitsministerin Nahles viel Kritik einstecken - deshalb hat sie nun nachgebessert
© Foto: Picture Alliance/dpa/Michael Kappeler

Wegen des Protests der Wirtschaft hat die Bundesarbeitsministerin den Gesetzentwurf entschärft und den Kriterienkatalog für Werkverträge gestrichen.

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Berlin. Andrea Nahles (SPD) kommt bei der geplanten strengeren Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit der Wirtschaft entgegen. Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, hat die Bundesarbeitsministerin den Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz im Sinne der Unternehmen überarbeitet, nachdem diese das Papier im vergangenen November heftig kritisiert hatten. Auch das Kanzleramt war mit dem ursprünglichen Vorhaben vollkommen nicht einverstanden. Einige Vorhaben, die Nahles vorgesehen hatte, um den missbräuchlichen Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge oder Leiharbeit zu verhindern, sind demnach entschärft worden.

Im neuen Referentenentwurf fehlt laut Medienberichten zum Beispiel der umstrittene Kriterienkatalog, anhand dessen definiert werden sollte, wann ein Werkvertrag vorliegt und wann nicht. Diese Liste sollte sieben oder acht mögliche Missbrauchstatbestände enthalten. Sie hätte dazu geführt, dass Geschäftsmodell wie das Auslagern industrieller Dienstleistungen in seiner derzeitigen Form kaum mehr möglich gewesen wärene und Kontraktlogistikunternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, regelmäßig unter Generalverdacht stünden. Letztere hätten Prozesse aufwendig ändern müssen.

Der neue Referentenentwurf, der noch nicht offiziell vorliegt und einen Kompromiss mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern darstellt, enthält nun lediglich eine allgemein formulierte Definition des Arbeitnehmerbegriffs, berichtete am Donnerstagabend die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Damit werde entlang üblicher Rechtsprechungsgrundsätze gesetzlich klargestellt, was die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind, hieß es in dem Bericht. Arbeitgeberverbände der Speditions- und Logistikbranche begrüßten die Änderungen.

Entschärfte Vorschriften auch bei der Leiharbeit

Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) sollen außerdem jetzt auch diejenigen Betriebe Leiharbeiter bis zu 24 Monaten einsetzen dürfen, die nicht tarifgebunden sind. In dem früheren Entwurf wollte Nahles für solche Unternehmen eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorschreiben. Damit wollte sie für Unternehmen, die die Tarifbindung verlassen haben, laut der „SZ“ Anreize schaffen, wieder in diesen zurückzukehren. Die Arbeitgeber hatten dagegen unter anderem mit dem Argument protestiert. Jedes Unternehmen müsse dies selbst entscheiden können.

Der Referentenentwurf für das Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit befindet sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums derzeit noch in der Abstimmung mit den übrigen Ministerien. Am 9. März soll dann das Kabinett darüber beraten. Die Chancen für eine Einigung in der Koalition stehen laut der „FAZ“ günstig. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten. (ag)

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