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Nagel-Group und MUK: Bundeskartellamt stimmt Fusion zu

26.08.2016 10:57 Uhr
Nagel-Group und MUK: Bundeskartellamt stimmt Fusion zu
Das Bundeskartellamt hat die Fusion von MUK und Nagel-Group freigegeben
© Foto: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der MUK durch Gesellschafter der Nagel-Group freigegeben.

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Bonn. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der MUK durch Gesellschafter der Nagel-Group freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte zu der Entscheidung: „Wir haben das Vorhaben einer genauen Prüfung unterzogen, da das fusionierte Unternehmen zum Marktführer in der Tiefkühl-Logistik aufsteigt und auch in der Frische-Logistik eine starke Stellung innehaben wird. Die Voraussetzungen für eine Untersagung waren jedoch nicht gegeben, da unsere Ermittlungen gezeigt haben, dass auch nach der Fusion weiterhin ausreichend Wettbewerb in diesem Markt bestehen wird.“

MUK betreibt über ihre Tochtergesellschaften „Transthermos“ und „Transthermos Kontraktlogistik“ Tiefkühlhäuser in ganz Deutschland und bietet auch den Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln an. Die Nagel-Group ist unter der Bezeichnung „Kraftverkehr Nagel“ bekannt und bietet insbesondere Logistikleistungen für Frische-Produkte, aber auch für Tiefkühlprodukte an.

Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gebe es laut Bundeskartellamt mit dem großen Wettbewerber Nordfrost sowie weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen. Dies gelte auch für den Tiefkühl-Sammelgutverkehr, den das Bundeskartellamt näher untersucht hat. Beim Sammelgut-Verkehr stammen die Güter von unterschiedlichen Versendern und werden an unterschiedliche Empfänger geliefert. Er bietet sich daher für kleinere Sendungsgrößen an.

Weiter sei nicht zu erwarten, dass das fusionierte Unternehmen durch die bessere Kombination von Frische- und Tiefkühl-Logistik in der Lage sein werde, „Wettbewerber vom Markt zu verdrängen“ urteilt das Kartellamt. Die Behörde hat schließlich geprüft, ob das fusionierte Unternehmen einen gegenüber Wettbewerbern bevorzugten Zugang zu Subunternehmen (Frachtführer und Frachtraum) erhalten wird. Auch hierfür haben die Ermittlungen jedoch keine ausreichenden Hinweise erbracht. (tb)

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