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Mobility-Package: Nachjustierungen erforderlich

02.06.2017 12:38 Uhr
Mobility-Package: Nachjustierungen erforderlich
die EU-Kommission hat nach Ansicht des DSLV grundsätzlich die richtigen Schwerpunkte gesetzt
© Foto: Picture Alliance/dpa/Daniel Kalker

Der DSLV begrüßt grundsätzlich das im Rahmen des EU-Mobility-Package vorgestellte Maßnahmenpaket, sieht aber auch Bedarf für Nachjustierungen.

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Berlin. Mit dem in dieser Woche verabschiedeten Maßnahmenpaket zur Modernisierung von Mobilität und Verkehr in Europa („Mobility Package“) hat die Europäische Kommission einen „wegweisenden Beitrag zur Neustrukturierung des wettbewerbs-, sozial- und umweltpolitischen Ordnungsrahmens für den Straßengüterverkehr in der Staatengemeinschaft“ geliefert. So lautet die erste Einschätzung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV). Angesichts eines erwarteten Wachstums von mehr als 60 Prozent bis zum Jahr 2050 sei für den Straßengüterverkehr eine langfristige und integrierte Strategie, um dringend erforderliche Effizienzpotentiale unter einheitlichen Rahmenbedingungen zu heben, ein richtiger Weg, teilte der DSLV am Donnerstag mit.

Mit den Themenclustern Straßenbenutzungsgebühren/Maut, sozial gerechte und wettbewerbsfähige Mobilität, Kabotage sowie Arbeitnehmerentsendung setze die Kommission grundsätzlich die richtigen Schwerpunkte, urteilt der DSLV, doch diese bedürften in Teilen „noch einer gründlichen Nachjustierung im jetzt folgenden zweijährigen Beratungsprozess“.

Weben am Mindestlohnflickenteppich

Fraglich sei, ob das EU-Entsenderecht als Hilfsinstrument zur Bekämpfung illegaler Praktiken und sozialer Missstände im internationalen Straßengüterverkehr modifiziert werden soll, anstatt die Dichte der Kontrollen bereits geltender Gesetze deutlich zu erhöhen. Mit dem Vorschlag, im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetztes Fahrpersonal für lediglich drei Tage pro Monat von Mindestlohnstandards des jeweils befahrenen Landes auszunehmen, webe die EU-Kommission an einem „auf Bürokratie und unterschiedlichen Meldepflichten fußenden Mindestlohnflickenteppich, anstatt ihn aufzulösen“, kritisiert der DSLV.

Der DSLV bezweifelt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer, deren Beruf die Erbringung mobiler und nicht stationärer Dienstleistungen ist, dem europäischen Entsenderecht unterworfen werden können. Bis zur angestrebten Angleichung aller Wettbewerbsbedingungen, sei eine Präzisierung der Kabotagebestimmung hingegen noch richtig.

Übergangsregelungen großzügig bemessen

Sämtliche neuen Regeln würden jedoch nach Ansicht des DSLV „wirkungslos verpuffen“, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird. Die EU-Kommission setze unter anderem auf intelligente Fahrtenschreiber, für deren Nachrüstung die Übergangsregelungen bis 2034 nach Ansicht des deutschen Speditionsverbandes aber „großzügig bemessen sind“. Die Kontrolleffizienz werde auch maßgeblich für die Durchsetzung EU-einheitlicher Regelungen zur Wochenruhezeit, die der DSLV aus Gründen der Rechtsklarheit ebenfalls begrüßt.

Der DSLV befürwortet zudem den Ansatz, unterschiedliche Mauterfassungssysteme in der EU interoperabel zu gestalten. Entscheidend sei, dass „eine Maut entfernungs- und emissionsabhängig bleibt und Mauteinnahmen für Erhalt und Ausbau zweckgebunden verwendet werden“. Eine zusätzliche Mautkomponente für Staus lehnt der DSLV ab. (tb)

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