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Mindestlohngesetz ist ein Bürokratiemonster

10.12.2014 15:39 Uhr
Mindestlohngesetz ist ein Bürokratiemonster
Der Bürokratieabbau hat im letzten Jahr einen Rückschlag erlitten
© Foto: Fotolia/Michael Möller

Der Nationale Normenkontrollrat beziffert die Bürokratiefolgekosten für die Wirtschaft durch den Mindestlohn auf 9,7 Milliarden Euro pro Jahr.

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Berlin. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen hat sich zuletzt stark erhöht. Der jährliche Erfüllungsaufwand erhöhte sich in den letzten 12 Monaten im Saldo um rund 9,2 Milliarden Euro. Allein die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns führt zu einem jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 9,7 Milliarden Euro, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Jahresbericht.

Erfolge des Bürokratieabbaus zunichte gemacht

„Der rapide Anstieg des Erfüllungsaufwands ist fast ausschließlich auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz zurückzuführen“, heißt es im Bericht mit dem Titel „Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen“. Zum Vergleich der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes schreibt der Rat: Die zusätzliche Belastung im Berichtszeitraum von gut neun Milliarden Euro beträgt etwa das Dreifache des Erfüllungsaufwands, der seit Mitte 2011 insgesamt entstanden ist. Damit stehen Bundesregierung und Parlament wieder weitgehend dort, wo die Bemühungen um Bürokratieabbau und Kostensenkungen begonnen haben.“

Bei den weiteren belastenden Vorhaben der Regierung handelt es sich um vergleichsweise kleine Fälle im unteren zweistelligen Millionenbereich. Der Normenkontrollrat nennt die „Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“, das FACTA-USA-Umsetzungsgesetz, die KfW-Verordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zu den entlastenden Vorhaben wird das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (659 Millionen Euro) gerechnet.

Der Normenkontrollrat ruft dazu auf, Transparenz über Folgekosten in Deutschland durch EU-Maßnahmen herzustellen. Mehr als die Hälfte aller durch die Gesetzgebung verursachten Kosten habe ihren Ursprung in Brüssel. Deshalb sei es von größter Bedeutung, dass die Bundesregierung möglichst früh ihren Einfluss für kostensparende Regelungen geltend mache. „Das ist bis heute nicht ausreichend der Fall“, kritisiert der Normenkontrollrat.

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein Gremium, das den Bürokratieabbau in Deutschland voranbringen soll. Seine Einrichtung geht auf den Beschluss der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Jahre 2005 zurück. Das Gremium besteht aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen werden. (diwi)

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