Ist in einem Leasingvertrag eine reine Abrechnung der Kilometer vorgesehen, so hindert dies den Leasinggeber nicht, auch Ansprüche wegen eines Minderwerts geltend zu machen. Laut dem Bundesgerichtshof sind Ansprüche, die über eine Kilometerpauschale hinausgehen, nicht automatisch ausgeschlossen. Demnach hat der Leasinggeber zusätzlich Anspruch auf Ersatz des Minderwerts, wenn das Fahrzeug nicht in vertragsgerechtem Zustand zurückgegeben wird. Dem Einwand, er erleide durch die Rückgabe des Fahrzeugs in schlechterem als dem vertragsgemäßen Zustand keinen Schaden, folgten die Richter nicht. (ctw/ag)
Urteil vom 24.04.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 336/12