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MiLoG: 15.000 Euro Geldstrafe für Logistiker in 2015

11.02.2016 14:34 Uhr
MiLoG: 15.000 Euro Geldstrafe für Logistiker in 2015
In den ersten Monaten nach der Einführung des Mindestlohngesetzes hat der Zoll im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe mit Augenmaß kontrolliert
© Foto: picture-alliance/Jens Büttner

In 14 Fällen mussten Speditions-, Transport- und Logistikbetriebe vergangenes Jahr ein Bußgeld zahlen, weil sie sich nicht an das Mindestlohngesetz gehalten haben.

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Berlin. Im Jahr 2015 sind im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe insgesamt 14 Geldbußen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) festgesetzt. Die Gesamthöhe betrug 15.460 Euro. Das teilte die Bundesregierung am Donnerstag auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke mit. Insgesamt prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung demnach bei 3.400 Arbeitgebern und 29.898 Arbeitnehmern aus den genannten Branchen, ob das MiLoG eingehalten wird. Dies führte zu 94 Ermittlungsverfahren.

Im vergangenen Jahr wurden allein wegen des Verstoßes gegen die Dokumentationspflichten wurden 43 Ermittlungsverfahren eingeleitet und in acht Fällen Geldbußen über insgesamt 3975 Euro festgesetzt. Gemäß einer MiLoG-Verordnung müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand den Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen, wenn der regelmäßige Monatslohn unter 2000 Euro brutto liegt. Für Saisonarbeiter und Minijobber greift die Dokumentationspflicht ab einer Einkommensschwelle unter 2958 Euro brutto im Monat.

Transit-Frage ist weiter offen

Keine klare Auskunft gab die Bundesregierung dagegen über den Stand des von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Anwendung des MiLoG auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren. Brüssel hatte 2015 eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs moniert. Die Kommission hält insbesondere die Anwendung der Vorschriften über den Mindestlohn auf den Transitverkehr und teilweise auch auf grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nicht für gerechtfertigt.

Derzeit befindet sich die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge im Gespräch mit der Kommission, um eine Annäherung in Bezug auf die rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zu erreichen. Zu welchem Zeitpunkt das Verfahren abgeschlossen sein wird, hänge davon ab, ob die Brüssel das Verfahren, gegebenenfalls auch unter Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs, weiter vorantreibe. Wie die Sache ausgeht, sei ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

Neues Meldeportal geplant

Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken für dieses Jahr ein neues Onlineportal zur Übermittlung, Erfassung und Speicherung gewisser MiLoG-Daten an. Dieses soll helfen, die Einhaltung der Vorschriften bei gebietsfremden Güterverkehrsunternehmen besser zu kontrollieren. Entsprechende Vorschläge des Die Vorschläge des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) seien bei der Entwicklung dieses elektronischen Meldeportals geprüft worden. (ag)

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