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Martin Burkert akzeptiert Strafbefehl wegen Fahrerflucht

29.01.2015 15:01 Uhr
Martin Burkert akzeptiert Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Verkehrspolitiker Martin Burkert: Sein Verhalten nach einer Kollision auf der Autobahn wertet die Staatsanwaltschaft als Fahrerflucht
© Foto: Picture Alliance/dpa/Armin Weigel

Die Staatsanwaltschaft hat den SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Martin Burkert, zu einer Geldstrafe und Führerscheinentzug für zwei Monate verdonnert.

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Nürnberg. Der SPD-Verkehrspolitiker und Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Martin Burkert, muss 2400 Euro Geldstrafe bezahlen und den Führerschein für zwei Monate abgeben. Der Grund ist ein entsprechender Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Anspach, die dem 50-jährigen Nürnberger Fahrerflucht vorwirft. Burkert habe den Strafbefehl nach einem Bericht der Nürnberger Zeitung bereits im Dezember „nach Abwägung aller Möglichkeiten“ akzeptiert, wie der Verkehrspolitiker der Zeitung gegenüber erklärte.

Burkerts Auto, ein Audi Q 5, hatte am 27. Mai 2014 den Wagen einer Reisenden auf der Spur links neben ihm am vorderen Kotflügel berührt. Während die Frau kurz hinter der Kollisionsstelle stehen blieb, zog Burkert nach rechts zur Ausfahrt Ansbach und verließ die Autobahn. Erst eine Stunde später kam er zur Polizeiinspektion West in Nürnberg und erstattete dort Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft wertete dieses Verhalten als Unfallflucht und beantragte einen Strafbefehl gegen Burkert. Mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen (2400 Euro) liegt das Strafmaß im unteren Bereich. Außerdem muss er seinen Führerschein für zwei Monate abgeben.

Wegen der Ermittlungen nach dem Unfall wurde die Immunität des Vorsitzenden des Bundestags-Verkehrsausschusses und bayerischen SPD-Bundestagsabgeordneten bereits im vergangenen November aufgehoben. Damals sagte Burkert zu seinem Verhalten: „Heute weiß ich, das Beste ist: Anhalten, Handy nehmen, Polizei holen.“ Er sei nicht alkoholisiert gewesen. (diwi)

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