Luftfrachtsicherheit
Ab März 2013 müssen Unternehmen,
die Luftfracht versenden, eine
behördliche Zulassung als Bekannter
Versender vorweisen. Hier finden Sie alle Infos zur behördlichen Zulassung.
Ab März 2013 müssen Unternehmen,
die Luftfracht versenden, eine
behördliche Zulassung als Bekannter
Versender vorweisen. Hier finden Sie alle Infos zur behördlichen Zulassung.

Der Begriff Luftfracht umfasst alle Güter, die durch Luftverkehr mit Luftfrachtbrief transportiert werden („Luftverlastung“). [mehr…]
Der Begriff Reglementierter Beauftragte bedeutet im Rahmen der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) ein Status, den Luftfrachtunternehmen, Speditionen u.ä. beantragen können, um eine einfachere Abwicklung der Fracht am Flughafen zu erreichen. [mehr…]