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Luftfracht-Kartell: Bahn ist offen für Vergleich

01.12.2014 13:50 Uhr
Luftfracht-Kartell: Bahn ist offen für Vergleich
Die Deutsche Bahn ist für eine außergerichtliche Einigung mit den Fluggesellschaften aufgeschlossen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Bahn spricht von einem der größten Kartelle weltweit. Sie fordert insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz. Doch eigentlich müsste es ohne Richter gehen, meint der Staatskonzern.

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Berlin. Die Deutsche Bahn ist trotz ihrer Milliarden-Klage wegen eines Luftfahrt-Kartells bereit zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Fluggesellschaften. „Der Verhandlungsweg steht nach wie vor offen”, sagte der Leiter der Bahn-Kartellrechtsabteilung, Christopher Rother, am Montag. Bislang hätten die Airlines jedoch auf kein Gesprächsangebot über einen Schadensausgleich reagiert.

Der Konzern wirft der Lufthansa und mehreren weiteren Airlines vor, von 1999 bis 2006 die Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge abgesprochen zu haben. Der Bahn-Frachttochter DB Schenker sei dadurch erheblicher Schaden entstanden.

Die Preisabsprachen waren bereits vor Jahren aufgeflogen. Die Europäische Kommission verhängte im November 2010 fast 800 Millionen Euro an Bußgeldern. Zu Verurteilungen und Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro kam es außerdem in den USA, in Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, Südkorea und der Schweiz. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und wurde deswegen nicht zur Kasse gebeten.

Bußgelder fließen nicht an die geschädigten Unternehmen

Die von Kartellbehörden verhängten Bußgelder fließen jedoch nicht an die geschädigten Unternehmen. Deshalb fordert die Bahn jetzt vor dem Landgericht Köln Schadenersatz. Sie will von der Lufthansa und neun weiteren Fluggesellschaften rund 1,2 Milliarden Euro und 560 Millionen Euro Zinsen. Eine zweite Klage gegen sieben Fluggesellschaften läuft in den USA. Hier gehe es noch einmal um mindestens 370 Millionen US-Dollar, sagte Rother. Die Ansprüche der Bahn beliefen sich weltweit auf rund 2,1 Milliarden Euro. Zwischen 10 und 20 Prozent der entstandenen Schäden entfielen auf die Lufthansa.

Die größte deutsche Fluggesellschaft verweist in ihrem Geschäftsbericht 2013 auf ein Gutachten, nach dem Kunden „kein tatsächlicher Schaden durch das Kartell entstanden sei”. Es sei zu prüfen, ob die Kläger - also auch DB Schenker - die angeblich erhöhten Preise nicht an seine eigenen Kunden weitergegeben habe. Dies wies die Bahn zurück: Die Weitergabe überhöhter Preise sei in einem umkämpften Markt nicht ohne weiteres möglich, sagte Rother. Er bezeichnete das Luftfracht-Kartell als „eines der größten Kartelle in der Wirtschaftsgeschichte und eines der wenigen, die global funktioniert haben”. Die Bahn biete den Fluggesellschaften seit Jahren Gespräche an, die aber ignoriert würden, „obwohl das Verschulden zweifelsfrei feststeht”, kritisierte der Kartellexperte.

Daher habe der Konzern nun den Rechtsweg gewählt. „Es ist nicht eine Frage ob, sondern wann sich die Fluglinien ihrer Verantwortung stellen”, sagte Rother. Mit sämtlichen beklagten Airlines sei die Bahn aber weiter im Geschäft. (dpa)

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