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Lkw-Maut: Regierung korrigiert sich selbst

30.03.2015 11:26 Uhr
Lkw-Maut: Regierung korrigiert sich selbst
Am vergangenen Donnerstag wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen - und Änderungspläne für die Zukunft
© Foto: Picture Alliance/dpa/Michael Kappeler

In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Mautberechnung die Achslasten stärker zu berücksichtigen.

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Frankfurt/Main. In einer am Donnerstag angenommenen Entschließung zum Bundesfernstraßenmautgesetz, das die Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßen und auf Lkw ab 7,5 Tonnen regelt, beauftragen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung, die Einteilung der Mautteilsätze bei der Lkw-Maut zu überarbeiten. In einer Entschließung, die rechtlich nicht bindend ist, bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf.

Unter Punkt vier der Entschließung wird die Regierung aufgefordert, bei der für 2018 vorgesehenen Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen, „die Mautteilsätze der Infrastrukturkosten nach Fahrzeuggruppen festzulegen, die anhand von Quotienten aus zulässigem Gesamtgewicht und Anzahl der Achsen zu bestimmen sind.“ Über eine solche Regelung würde das tatsächliche Fahrzeuggewicht in Bezug zur Achszahl gesetzt und dadurch der Verschleiß, den das Fahrzeug verursacht, berücksichtigt werden. Nach der ab Oktober 2015 geltenden Regelung wird beim Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten nur die reine Achszahl unabhängig vom Fahrzeuggewicht gewichtet. Dadurch kann es passieren, dass vierachsige Fahrzeuge bei voller Ausschöpfung der Nutzlast trotz höheren Achslasten und damit höherem Straßenverschleiß gegenüber fünfachsigen Fahrzeugen um 1,8 Cent pro Kilometer bei der Maut besser gestellt sind. Diese Ungereimtheit hatten Verkehrsverbände im Vorfeld heftig kritisiert.

Zum Verständnis: Die Lkw-Maut setzt sich derzeit zusammen aus den Mautteilsätzen für Infrastrukturkosten (derzeit zwei Achsklassen, ab Oktober vier Achsklassen) und den Luftverschmutzungskosten. Bei der Festsetzung der Luftverschmutzungskosten fließt die Schadstoffklasse des Lkw ein. (diwi)

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