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Lieferkettensicherheit: Freiwilliger Zwang

21.09.2006 17:28 Uhr

Der Kommentar der Woche von Dietmar Winkler, Redakteur

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Konsequent sind die Pläne der EU-Kommission wenigstens: Weil man den Schutz vor Terrorangriffen in Seehäfen und auf Flugplätzen nach dem 11. September 2001 durch mehrere Anti-Terror-Verordnungen verstärkt hat, soll dieselbe Aufmerksamkeit nun auch dem Rest der Lieferkette zuteil werden. Sprich: Auch Landtransporte auf Straße und Schiene sowie per Binnenschiff werden künftig zur kritischen Zone erklärt. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Erhöhung der Sicherheit in der Lieferkette vorgelegt. Kernpunkt des Regelwerks ist der Status des „Zuverlässigen Unternehmens“, den Transporteure, Spediteure oder Terminalbetreiber erlangen können, sofern sie bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. In der Praxis wird dies auf ein weiteres Zertifikat hinauslaufen, das Unternehmen erwerben können – oder soll man sagen: müssen. Zwar spricht die Verordnungsvorlage ausdrücklich von einer freiwilligen Einstufung, doch in einem wettbewerbsintensiven Umfeld wird daraus schnell ein Zwang. Spätestens dann, wenn Auftraggeber zur eigenen Absicherung grundsätzlich nur noch zertifizierte Unternehmen und Subunternehmen berücksichtigen. Ob solch ein Rundumschlag die Welt tatsächlich sicherer macht? Niemand würde sämtliche Türen und Fenster in ganz Europa verstärken, um Diebstählen vorzubeugen, schreibt die Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den Kombinierten Verkehr Schiene/Straße (UIRR) in einer Stellungnahme. Vielmehr, so die Fortführung des Gedankens, wird man es nur dort tun, wo wertvolle Güter einen Einbruch tatsächlich befürchten lassen. Das ist zwar nicht so konsequent, aber durchaus vernünftig. Dietmar Winkler Redakteur

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